Politik | 23.09.2025

Landtag beschließt neues Bestattungsgesetz

Susanne Müller: „Individuelle Wünsche ermöglichen – ohne die Würde des Abschieds zu gefährden“

Rheinland-Pfalz. „Unter Wahrung der allergrößten Pietät gegenüber den Verstorbenen, den Hinterbliebenen und selbstverständlich auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern eröffnen wir mit dem neuen Bestattungsgesetz die Möglichkeit für viele Menschen, über ihren Abschied selbst bestimmen zu können.

In den letzten Jahrzehnten hat sich in unserer Gesellschaft viel getan – auf gesellschaftlicher, kultureller und individueller Ebene. Auch der Umgang mit Leben und Sterben hat sich verändert, dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.“ Das hat der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Oliver Kusch, in seiner Rede zur Aktuellen Debatte zur Novellierung des Bestattungsgesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag gesagt.

Die Novelle des Bestattungsgesetzes wurde in zweiter Beratung und mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Die Anhörung und viele Gespräche im Rahmen des parlamentarischen Prozesses haben Änderungen ergeben, die eine noch bessere Balance zwischen den persönlichen Bedürfnissen der Verstorbenen und Angehörigen sowie maximaler Pietät schaffen, so Kusch in seiner Rede.

So sollen unter anderem die Ausgabe und das Ausbringen der Asche aus der Urne außerhalb des Friedhofs nur durch Bestatterinnen und Bestatter erfolgen. Zudem sei die verbleibende Asche, sofern nicht anders verfügt, auf dem Friedhof zu bestatten. Außerdem werde eine Gesetzesevaluierung nach fünf Jahren festgelegt, so Kusch.

Die SPD-Abgeordnete Susanne Müller betonte in der Debatte: „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, persönliche Vorstellungen zu berücksichtigen, ohne die Würde des Abschieds zu gefährden. Entscheidend ist: Die Balance zwischen Freiheit und Pietät bleibt gewahrt.“

Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Einführung des sogenannten Totensfürsorgescheins. Müller erklärte dazu: „Dieser Nachweis sorgt dafür, dass eindeutig geklärt ist, wer im Sterbefall die Verantwortung trägt. Damit vermeiden wir Streitigkeiten zwischen Angehörigen und schaffen Klarheit – im Sinne der Verstorbenen und ihrer Familien.“

Weiter sagte Müller: „Gerade bei so sensiblen Themen braucht es klare Regeln und verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb haben wir sehr bewusst Leitplanken gesetzt – damit individuelle Wünsche möglich sind und gleichzeitig der würdige Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen garantiert bleibt.“

„Bislang haben wir viele positive Rückmeldungen und Reaktionen zum geplanten Gesetz auch aus der Bevölkerung erhalten. Das zeigt: Für viele Menschen ist es wichtig, sich mit den Themen Tod und Trauer auseinanderzusetzen. Mit dem Gesetz, das wir nun nach mehr als 40 Jahren modernisieren, wird jedem der würdevolle Abschied ermöglicht, den er sich wünscht. Jeder Mensch kann nach seinen eigenen Vorstellungen seine letzte Reise antreten, und wir als SPD-Fraktion finden, das ist auch gut so“, ergänzt Müller abschließend. „Wir hatten in der letzten Woche Spontanbesuche von Bürger*innen aus der Region und darüber hinaus, die uns dazu beglückwünscht haben, dieses Gesetz nun eingeführt zu haben. Es ermöglicht den Menschen, um die es geht, individuelle Wege und Möglichkeiten mit dem Sterben pietätvoll umzugehen“.

Pressemitteilung des

Büro von Susanne Müller

Leser-Kommentar
23.09.202510:48 Uhr
K. Schmidt

Die Argumente sind einerseits zeitgemäß und verständlich, aber die Sache wurde doch nicht vollumfänglich bedacht. Solange Friedhöfe in Rheinland-Pfalz kostendeckend betrieben werden müssen, sind die Kommunen gezwungen, die steigenden Kosten auf weniger Nutzer umzulegen. Das heißt, ich erweitere meine Patientenverfügung und Testament am besten um: "Verscharrt mich hinterher bitte einfach da, wo es am billigsten ist.". Denn ich will nicht, dass meine Frau, sollte ich zuerst gehen, übertrieben gesagt das Haus verkaufen muss, damit ich auf dem Friedhof liegen darf. Als Nebeneffekt dieses neuen Bestattungsrechts kommen teil immens steigende Kosten auf die trauernden Angehörigen zu, von einer Partei mit "sozial" im Namen erwarte ich eigentlich, dass das von vornherein mitbedacht und dem entsprechend begegnet wird.

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