Corona: Informationen für Reiserückkehrer und Einreisende

Zurück inDeutschland – was jetzt?

Kreis MYK. Die Corona-Regelungen für Reiserückkehrer richten sich danach, ob die Personen aus einem Risikogebiet einreisen oder nicht. Bei welchen Ländern es sich um ein Risikogebiet handelt, findet man auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Davon abhängig gelten folgende Regelungen:

Rückreise

aus einem Risikogebiet

1. Online-Registrierung erforderlich: Jeder, der aus einem Risikogebiet in den Landkreis MYK oder die Stadt Koblenz zurückkommt, muss sich registrieren. Zur Registrierung für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz geht es unter www.kvmyk.de/reiserueckkehrermyk. Zur Registrierung für Bürger aus der Stadt Koblenz geht es unter www.kvmyk.de/reiserueckkehrerko.

2. Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne: Es sei denn, es liegt ein Corona-Test mit einem negativen Ergebnis liegt vor. In welchen Ländern man einen Test machen kann, damit eine 14-tägige Quarantäne nicht eingehalten werden muss, findet man ebenfalls auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts. Sofern ein Test im Ausland nicht möglich ist, kann man sich nach der Rückreise in Deutschland testen lassen. Die Quarantäne darf dann nur für den Test unterbrochen werden und muss bis zum Vorliegen des Ergebnisses fortgesetzt werden.

Rückreise

aus einem Nicht-Risikogebiet

Für Personen, die aus Nicht-Risikogebieten einreisen, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig testen zu lassen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden nach Einreise nach Deutschland erfolgen. Die Kosten der Testung werden von den Krankenkassen übernommen.

Information

Wo kann ich mich testen lassen?

Bei den niedergelassenen Ärzten, Hausarzt.

Für den westlichen Bereich des Landkreises (z.B. für die Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und Vordereifel) findet man unter der Internetadresse www.coronaambulanz-myk.de die Praxen, die spezielle Corona-Sprechstunden anbieten.

Bei den Bereitschaftsdienstzentralen.

Bei der Corona-Ambulanz in Koblenz CGM-Arena, Jupp-Gauchel-Straße 10.

Alle Informationen rund um Reiserückkehrer auf www.kvmyk.de/reiserückkehrer. Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz