Rhein-Sieg-Kreis
Zweckgebundene Darlehen für denkmalwerte Wohngebäude
Rhein-Sieg-Kreis. Wer in einem „alten Schätzchen“ wohnt, für den ist der Erhalt der historischen Bausubstanz meist eine Herzensangelegenheit. Behutsame Modernisierung und regelmäßige Instandsetzung sind in der Regel finanziell aufwendig. Bisher konnten lediglich denkmalgeschützte Objekte in den Genuss einer -wenn auch geringen - Zuschussförderung kommen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium stellt nunmehr zusammen mit der NRW.Bank ein zinsgünstiges Darlehensprogramm für Wohngebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz zur Verfügung. Neu ist dabei, dass die Darlehen für bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten einer Sanierung beantragt werden können und nicht nur für denkmalbedingte Mehrkosten. Näheres hierzu erfahren Interessierte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. (0 22 41) 13 32 19. Auch über weitere Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Darlehenskonditionen, energetische Anforderungen oder Eigenleistung können interessierte Eigentümer Auskünfte erhalten. Unabhängig davon besteht nach wie vor die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen für Investitionen in Denkmäler in Anspruch zu nehmen. Auskünfte hierzu sowie zur Abstimmung und Genehmigung von Baumaßnahmen an Denkmälern erteilen die Unteren Denkmalbehörden bei den Städten und Gemeinden. Weitere Informationen gibt es auch online über www.rhein-sieg-kreis.de, hier die Rubriken Bürgerservice, Bürgerinformationssystem, Anliegen, Denkmalförderung anklicken.
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
