Lokalsport | 22.10.2020

Fußballverbandes Rheinland hält Spielbetrieb aufrecht

Wo es möglich ist, kann gespielt werden

Koblenz/Region. Der Fußballverband Rheinland (FVR) wird seinen Spielbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht unterbrechen. Die unterschiedlichen Verfügungen in den Kreisen bedingen kein flächendeckendes Aussetzen des Spielbetriebs. Auch die Regelungen von Zuschauerzahlen fallen ausschließlich in die Verantwortung politischer Gremien.

Grundlage für diese Festlegung ist der Beschluss des FVR-Beirats vom 17.10.20, der auf der FVR-Homepage veröffentlicht ist und weitere Einzelheiten regelt. Im Beschluss wurde auch festgelegt, dass das Ausscheiden aus dem Spielbetrieb nach zweimaligem Nichtantreten nicht automatisch erfolgt. Es gilt der Grundsatz, dass da, wo es möglich ist, auch gespielt wird.

Der FVR begreift es nach wie vor als seinen Auftrag, den Spielbetrieb, wo immer und wann immer möglich, zu organisieren und damit sicherzustellen. Einige Vereine haben Bedenken, die meisten Vereine wollen nach wie vor spielen und würden eine Unterbrechung des Spielbetriebs, ohne eine entsprechende, behördliche Verfügung, nicht akzeptieren. Solange die aktuell geltenden Verfügungen Training und Wettkampf im Fußball nicht untersagen, wird der FVR daher keine Maßnahmen ergreifen, die seinen Vereinen die Möglichkeit nimmt, Trainings- oder Wettkampfsport auszuüben.

Es gibt laut einer Studie, die die DFL und der niederländische Fußballverband in Auftrag gegeben haben, für den Fußball im Freien bislang keinerlei Nachweise für ein Infektionsgeschehen. Eine Vorabveröffentlichung der wichtigsten Ergebnisse eines aktuellen Gutachtens von Prof. Dr. Tim Meyer bestätigt diese Feststellungen. Natürlich wird und kann der Fußballverband Rheinland keinen Verein zwingen, Fußball zu spielen. Mit dem Aussetzen des Ausschlusses aus dem Spielbetrieb wird den Vereinen zumindest aber die Sorge genommen, bei zweimaliger Absage eines Spiels für den Rest der Saison automatisch gar nicht mehr antreten zu dürfen.

Die unterschiedliche Verfügungslage in den Kreisen bleibt indessen ein großes Problem für die Vereine. Der wichtigste Grundsatz dazu lautet, dass immer die Verfügungslage desjenigen (Land-)Kreises gilt, wo das jeweilige Spiel stattfinden soll.

Über die Nutzung von Duschen und Umkleideräumen entscheiden die Vereine selbst. Dort ist eine erhöhte Infektionsgefahr vorhanden. Der FVR empfiehlt deshalb, die Duschen bis auf weiteres nicht zu nutzen. Darüber hinaus appelliert der FVR noch einmal an alle Vereine, deren Mitglieder und Fans, sich an das vor Ort geltende Hygienekonzept zu halten.

Pressemitteilung

Fußballverband Rheinland e. V.

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