Allgemeine Berichte | 14.09.2020

Die Veterinärbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz informiert

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland nachgewiesen

Kries MYK. Eine amtliche Verdachtsmeldung auf Afrikanische Schweinepest ist am 9. September bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg, unmittelbar an der polnisch-deutschen Grenze, erfolgt. Der Ausbruch der Virusinfektion wurde am 10. September durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, womit nunmehr der erste bestätigte Fall der Afrikanischen Schweinepest im Wildschweinbereich in Deutschland vorliegt. Das teilt die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit.

„Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft“, erläutert Veterinär Dr. Christian-Paul Bieber. Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Hautblutungen, Nasenbluten, Durchfall, der auch blutig ausfallen kann, können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter auch Bewegungsunlust und Desorientiertheit.

Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche. Bei der Sektion sind vergrößerte, blutige Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut charakteristisch. Lunge und Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst über einen langen Zeitraum auf. „Werden zum Beispiel kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, besteht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimische Bestände eingeschleppt wird. Im ungünstigen Fall reicht ein Wurstbrot aus, um die hiesigen Wild- und Hausschweine anzustecken. Deshalb stehen an Autobahnraststätten geschlossene Container für Essensreste bereit, die Wildschweine weder öffnen noch umwerfen können“, sagt der Veterinär.

Für Verbraucher besteht jedoch kein Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen. Um eine Ausbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, ist es aber wichtig, keine Lebensmittel aus Risikogebieten mitzubringen. „Jäger wiederum müssen darauf achten, dass sie den Erreger der Afrikanischen Schweinepest nicht mit unbehandelten Trophäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdreise mitbringen“, betont Dr. Bieber. Nach der Jagd in Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest müssen deshalb benutzte Gegenstände wie Schuhe, Kleidung und Messer gründlich gereinigt und desinfiziert werden. „Ein getrockneter Blutstropfen von einem infizierten Wildschwein kann ausreichen, um hiesige Tiere zu infizieren.“

Um Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalter konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird und keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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