Foto: Peter Burggraf

Am 14.09.2021

Allgemeine Berichte

Ministerrat beschließt weitere Schritte zur Umsetzung der „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“

Flut: Rheinland-Pfalz erhält 15 Mrd. Euro für Wiederaufbau

Rheinland-Pfalz. Wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 sowie der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern durch die Chefs der Staatskanzleien hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung weitere Schritte zur Umsetzung der Aufbauhilfe beschlossen.

„Rheinland-Pfalz wird rund 15 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Diese Mittel werden hälftig von Bund und Ländern finanziert. Unmittelbar nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für das Aufbauhilfegesetz 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro hat der Ministerrat heute über den Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021‘ beraten. Das Gesetz soll bereits im kommenden Plenum eingebracht werden. Damit geschädigte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Winzer, Landwirte und Kommunen schnell, sicher und unbürokratisch an das Fördergeld kommen, setzt Rheinland-Pfalz auf elektronische Anträge von der Antragsstellung bis hin zur Bescheiderteilung und Auszahlung der Mittel“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.

„Mit dem Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz sollen auf Landesebene die Voraussetzungen für die zweckgerichtete Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ des Bundes geschaffen werden“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen. Bei der Ausgestaltung als Sondervermögen orientiere man sich an der Vorgehensweise des Bundes und den guten Erfahrungen in einigen Ländern nach der Flut 2013. Da der Wiederaufbauprozess viele Jahre dauern werde, sei die Laufzeit des Sondervermögens nicht befristet.

Innenministerium arbeitet an Verwaltungsvorschrift

„Parallel zur Errichtung des Sondervermögens arbeitet das Innenministerium derzeit an der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen, die in Kürze veröffentlicht wird. Ihr Entwurf bildet alle Bereiche ab, die nach den bundesrechtlichen Rahmenbedingungen förderfähig sein sollen. Dies sind Privathaushalte, Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Dabei solle grundsätzlich der nachhaltige Wiederaufbau gefördert werden. „Der Zuschuss soll sich also grundsätzlich an den Kosten der Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Sache orientieren. Das gibt den Betroffenen eine klare Perspektive“, so Lewentz.

Schäden, die unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 entstanden sind, sollen entschädigungsfähig sein. Auch Abriss-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten sowie dringend erforderliche temporäre Maßnahmen sollen aus dem Aufbauhilfefonds gefördert werden dürfen. Die Förderquote für private Haushalte sowie Vereine, Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften beträgt voraussichtlich 80 Prozent. In begründeten Härtefällen können im Rahmen einer Einzelfallregelung bis zu 100 Prozent des Schadens ausgeglichen werden. Die Schäden am Hausrat sollen über einen Pauschalbetrag gefördert werden.

Die Wiederherstellungskosten der öffentlichen Infrastruktur der Kommunen sowie gemeinnützigen Träger sozialer Infrastruktur sollen bis zu 100 Prozent erstattet werden können.

Die Förderquote von bis zu 100 Prozent gilt zudem für private Infrastrukturbetreiber im Energie-, Wasserwirtschafts- und Telekommunikationsbereich sowie auch für private Betreiber von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Angebote der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Bei den sonstigen nicht-kommunalen Infrastrukturträgern beträgt die Förderquote 80 Prozent. Im Bereich der Unternehmen, inklusive der Land- und Forstwirtschaft, müssen sich die Förderungen am geltenden Beihilferecht orientieren. Sie bekommen daher 80 Prozent des Zeitwertes einer zerstörten Sache oder der Reparaturkosten ersetzt. Unternehmen sollen aber auch Einkommensausfälle für einen Zeitraum von sechs Monaten als Schaden geltend machen können.

Antragstellung für betroffene Privatpersonen und Unternehmen

Die Antragstellung für Privathaushalte werde ab Oktober elektronisch über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgen, so Finanzministerin Ahnen. „Mit einem vollständig elektronischen Verfahren von der Antragsstellung bis hin zur Bescheiderteilung und Auszahlung der Mittel wird der Zugang zu den Hilfen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch. Zugleich stellen wir damit eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicher“, sagte Ahnen.

Antragsverfahren für Unternehmen und Landwirte

„Der Kabinettsbeschluss zum Sondervermögen ist eine weitere wichtige Etappe für die nun folgenden Aufbauhilfen. Er ist ein wichtiges Signal an die Betriebe und zeigt: Wir stehen weiterhin eng an der Seite der Unternehmen, der Landwirte und Winzer“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Bund und Länder hatten sehr zügig im Juli pauschal 5.000 Euro pro Betrieb als erste Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Nun folgen ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds.

Für die gewerblichen Betriebe, Angehörige Freier Berufe sowie Selbstständige wird ebenfalls die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Umsetzung der Antragsverfahren übernehmen. Das Antragsverfahren wird digital durchgeführt. Für die Landwirte und Winzer werden das DLR Mosel sowie für Anträge zu Flächenschäden die Kreisverwaltungen zentrale Ansprechpartner sein. Derzeit erfolgt bei den entsprechenden Stellen die technische Umsetzung der Antragsverfahren. Sobald die Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium veröffentlicht wird, können die Antragsverfahren finalisiert und Anträge ab Oktober gestellt werden.

Hintergrundinformationen zum nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“

Für die Aufbauhilfe wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro als Sondervermögen des Bundes begründet. Für Wiederaufbaumaßnahmen in den betroffenen Ländern werden bis zu 28 Milliarden Euro bereitgestellt, die hälftig von Bund und Ländern durch eine entsprechende Anpassung der Umsatzsteuerverteilung über die nächsten 30 Jahre finanziert werden. Eine erste Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16 Milliarden Euro erfolgt im laufenden Jahr. Bei Bedarf werden die Mittel in künftigen Jahren aus dem Bundeshaushalt weiter aufgestockt.

Pressemitteilung Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Foto: Peter Burggraf

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Lothar Gast: Wo kann man bei der Musterung seinen Rollator und die Sauerstoffflasche parken?
  • Monika Engler: Naja, es kommt immer auf den Ton an, wie in Deutschland etwas kommuniziert wird. Vielleicht könnte Herr Fratzscher auch Pensionär/innen ins Visier nehmen, auch wenn sie nicht in die Rentenkassen einzahlen mussten.
  • Tünn : Ich finde die Idee erbärmlich. Gerade die Männer der Generation hatten lange Wehrpflicht und sollen jetzt noch so ein Jahr machen. Das geht garnicht. Soll die junge Generation mal ran. Hauptsache ein...
  • D. Borrmann: Altersdiskriminierung im Tarnmantel der Fürsorge Ich bin 70 Jahre alt und arbeite seit über fünf Jahrzehnten – seit vier Jahren in Teilzeit, aber mit voller Hingabe. Auch mit 71 werde ich weiterarbeiten, so der liebe Gott mich lässt.
  • Lothar Pohl : Mit der Pension die sich aus der Besoldungsgruppe ergibt lebt er auch mit einem Drittel weniger mehr als gut. Viel mehr tun mir die armen Menschen leid die alles verloren haben und bis heute auf Hilfe warten
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Stellenanzeige kaufmännischer Mitarbeiter
Weinfest in Altenahr
Kirmes in Heimersheim
Kirmes Ettringen
CNC-Fräser/CNC-Bediener (m/w/d)
Pellenzer Lehrstellen- und Informationsbörse im September.
Skoda 130 Jahre Paket
Empfohlene Artikel

Kripp. Der Eine-Welt-Fairein beteiligte sich in diesem Jahr zum zweiten Mal am Vito-Cup des SV-Kripp. Letztes Jahr fand eine Aktion zu fairem Handel mit einem Stand des Welt-Ladens Remagen-Sinzig statt und der Fairein beteiligte sich mit einem Quiz, bei dem die Gewinner faire Produkte gewinnen konnten.

Weiterlesen

Kreis Cochem-Zell. Insgesamt acht Schülerinnen und Schüler von der 8. bis zur 13. Klasse hatten die Möglichkeit, spannende Einblicke in die Arbeit einer modernen Verwaltung zu erhalten und die vielfältigen Aufgaben des öffentlichen Dienstes mitzuerleben. Ziel des Schnupperpraktikums war es, den Teilnehmenden die verschiedenen Ämter und deren Aufgaben näherzubringen und sie für eine berufliche Laufbahn im öffentlichen Dienst zu begeistern.

Weiterlesen

Bad Breisig. Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Saal des Jugend- und Kulturbahnhofs in Bad Breisig, als im Rahmen der Kulturbühne, organisiert von der Tourist-Information Bad Breisig, Anke Jansen und ihre Musiker das Musiktheaterprogramm „So oder so ist das Leben – Eine Hommage an Hildegard Knef“ auf die Bühne brachten.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Achtjähriges Kind blieb glücklicherweise unverletzt

Vallendar: Betrunkene Eltern bauen Autounfall

Vallendar. Am Freitag, 5. September, gegen 22.55 Uhr konnten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Bendorf nach Abschluss einer Verkehrsunfallaufnahme auf der B42 in Vallendar in einiger Entfernung einen Verkehrsunfall beobachten. Ein PKW befuhr die B42 in Fahrtrichtung Koblenz und überfuhr hierbei in der Ortslage Vallendar, auf gerader Strecke, eine Verkehrsinsel samt Verkehrsschild. Der PKW kam im Anschluss am rechten Fahrbahnrand zu stehen.

Weiterlesen

Mehrere Autos in Mitleidenschaft gezogen

Bendorf: 18-Jährige liefern sich Verfolgungsjagd mit Polizei

Bendorf. Am Freitag, gegen kurz vor 13 Uhr, sollte in der Hüttenstraße, durch Kräfte der Polizei Bendorf, ein silberner Pkw DB, mit BIN-Kennzeichen, einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der mit zwei männlichen Personen besetzte Pkw entzog sich zunächst der Kontrolle. Hierbei beschädigte er auf der Flucht mehrere am Fahrbahnrand abgestellte Pkw, die Schadenshöhe ist aktuell noch nicht bekannt.

Weiterlesen

Vallendar. Am Freitag, 5. September, gegen 22.10 Uhr wurde der Polizeiinspektion Bendorf ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem PKW in der Rheinstraße/B42 in Vallendar gemeldet. Durch einen unabhängigen Zeugen wurde angegeben, dass der 16-jährige Motorradfahrer aus dem Kreis Mayen-Koblenz die B42 aus Fahrtrichtung Koblenz mit überhöhter Geschwindigkeit befahren habe. In der Ortslage...

Weiterlesen

Dauerauftrag 2025
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Skoda Open Day
Pellenzer Lehrstellen- und Informationsbörse 2025
Oberwinterer Marktgeflüster, 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Pellenzer Lehrstellen- und Informationsbörse 2025
Pellenzer Lehrstellenbörse
Kirmes in Ettringen
Tag des Bades 2025
Herbstpflege
Titel
Stein- und Burgfest