Rheinische Karnevals-Korporationen e.V. fordert länderübergreifende Planungssicherheit

„Karneval endet nicht an der Landesgrenze“

„Karneval endet nicht an der Landesgrenze“

So schön und bunt der Sitzungskarneval auch ist: Fotos wie dieses, vom RKK-Möhnentreffen im Februar 2020, wird es in der neuen Session aufgrund der Corona-Pandemie wohl nicht geben. Foto: RKK

Region. Bundesweite Schlagzeilen machte das von manchen Medien als „Karnevals-Gipfel“ bezeichnete Treffen in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Hieran haben Vertreter der Festkomitees aus den vier Hochburgen Aachen, Bonn, Düsseldorf und Köln sowie Vertreter der Dachverbände teilgenommen. Einigkeit bestand darin, dass Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes nicht in Betracht kommen können. Die bisherigen Erfahrungswerte lassen diese Prognose bis Ende Februar 2021 gesichert zu. Auch Karnevalsumzüge werden somit nicht möglich sein. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen empfiehlt sogar, dass die kommunalen Ordnungsbehörden zum Auftakt der 5. Jahreszeit am 11.11.2020 ein Alkohol- und gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen soll.

Auch wenn mit den großen Sitzungen sowie den Straßenumzügen die wichtigsten Elemente des Karnevals wegfallen, bedeutet dies keine Generalabsage jeglicher Aktivitäten der Karnevalsvereine. Auch in Zeiten der Pandemie kann das immaterielle Kulturgut Rheinischer Karneval gepflegt werden, aber die Gesundheitsprävention steht an vorderster Stelle. Denkbar sind zum Beispiel kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen entsprechen. „Viele unserer Mitgliedsvereine entwickeln derzeit digitale Formate, sie zeigen in diesen und anderen Bereichen eine beeindruckende Kreativität“, betont Hans Mayer als Präsident der Rheinischen Karnevals-Korporationen, dem bundesweit rund 1.400 Vereine angeschlossen sind. „Wir haben frühzeitig im Rahmen der Regionalkonferenzen mit unseren Mitgliedsvereinen digitale Tanzturniere angeregt, für welche wir natürlich gerne unsere Wertungsrichter zur Verfügung stellen“, so Mayer.

Beim erwähnten Treffen in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sprach RKK-Präsident Hans Mayer ausdrücklich auch die finanzielle Situation der karnevalistischen Organisationen an. Bereits frühzeitig, im Mai 2020, hatte der RKK seinen Mitgliedsvereinen empfohlen, bei Verträgen darauf zu achten, dass finanzielle Risiken ausgeschlossen sind. Doch selbst trotz entsprechender Berücksichtigung sind wirtschaftliche Schieflagen nicht ausgeschlossen: „Unseren Vereinen fallen weitgehend die Einnahmemöglichkeiten weg. Nicht nur bei den anstehenden Sitzungen, sondern auch z.B. bei Sommerfesten oder ähnlichen besucherstarken Veranstaltungen. Den betroffenen Vereinen muss daher mit Förderprogrammen unkompliziert, schnell und effektiv geholfen werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass man den Ehrenamtlichen vor Ort noch hohe Hürden bei der Antragstellung aufbürdet“, fordert Hans Mayer. Ausdrücklich betonte er, dass die finanzielle Unterstützung auch Vereine betreffen muss, die nicht als gemeinnützig eingetragen sind. Gleiches gelte auch für weitere Bereichen, die sich für die karnevalistische Kulturszene einsetzen. „Wir müssen dafür sorgen, dass unser tolles Kulturgut Rheinischer Karneval diese schwierige Zeit übersteht“, so der Präsident.

Besonders wichtig ist aus Sicht der Rheinischen Karnevals-Korporationen ein weiterer Punkt: „Insbesondere bei unseren Gesprächen in den Staatskanzleien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben wir die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Verfahrensweise und Planungssicherheit betont. Karneval hört nicht an der Landesgrenze auf“, betont Hans Mayer.

Pressemitteilung Rheinische

Karnevals-Korporationen e.V.