Allgemeine Berichte | 29.02.2024, 09:29 Uhr

Landesbetrieb Mobilität ist gegen gesonderte Kennzeichnung

Koblenz: Fahrrad-Piktogramme sollen nach 5 Jahren wieder verschwinden

Symbolbild. Foto: Kara - stock.adobe.com

Koblenz. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat die Stadt Koblenz in einem Rundschreiben vom 19. Januar aufgefordert, die Abbildungen von Fahrrädern auf mehreren Straßen zu entfernen. Laut LBM sind sogenannte Fahrradpiktogrammketten im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig. Die Piktogramme waren im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universitäten Dresden und Wuppertal vor fünf Jahren auf drei Straßen in Koblenz aufgebracht worden. Dass die Fahrradpiktogramme nun endgültig verschwinden sollen, bedauert die Stadt Koblenz nach eigenen Angaben.

„Die mittlerweile abgeschlossene Studie hat eine verbesserte Akzeptanz im gemeinsam geführten Mischverkehr sowie ein gesteigertes objektives und subjektives Sicherheitsgefühl bei Radfahrenden festgestellt und empfiehlt daher den Einsatz von Piktogrammketten unter bestimmten Voraussetzungen“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt Koblenz.

Wirklich eine Steigerung der Sicherheit?

Die Förderung des Radverkehrs sei auch dem LBM ein wichtiges Anliegen. Insofern unterstütze er ausdrücklich alle Bemühungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Zu einer anderen Einordnung kommt der Landesbetrieb Mobilität in Bezug auf die Studie der Universitäten.

„Die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit“ der TU Dresden und der Bergischen Universität Wuppertal sind gerade nicht durchweg positiv, sondern sehr unbestimmt. Zudem wurden Gewöhnungseffekte und Auswirkungen auf andere Bereiche, in denen keine Piktogrammketten aufgebracht werden, gar nicht untersucht. Eine über ein subjektives Sicherheitsgefühl hinausgehende objektive Steigerung der Sicherheit wurde nicht eindeutig festgestellt“, so der LBM gegenüber Blick aktuell.

Verkehrszeichen und Markierung müssen eindeutig sein

Solange Piktogrammketten auf der allgemeinen Fahrbahn nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt seien, könnten sie auch nicht angeordnet werden und müssten entsprechend wieder entfernt werden, heißt es seitens des LBM. Die Stadt Koblenz teilte dazu mit, dass einige Bundesländer spezielle Regelungen für die Verwendung solcher Abbildungen im Straßenverkehr getroffen hätten. Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium lehne dies jedoch bislang ab.

Der LBM sieht solche Sonderregelungen kritisch, da dies zu 16 verschiedenen Verkehrsregelungen führen würde. Außerdem sieht man eine große Verwechslungsgefahr mit anderen Markierungen. Die Obere Verkehrsbehörde ist daher der Auffassung, dass „echte Verbesserungen für den Radverkehr und eine progressive und zeitgemäße Radverkehrsförderung anzustreben sind und nicht vermeintliche Lösungen, die maximal das subjektive Sicherheitsempfinden ändern.“

BA

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