Allgemeine Berichte | 08.06.2024

Wer die Regeln nicht einhält, riskiert ein Ordnungsgeld

Kommunal- und Europawahl: Wie lange dürfen Wahlplakate hängen?

Wahlplakate am Rhein in Bad Breisig. Foto: ROB

Region. Am Sonntag, den 9. Juni um Punkt 18 Uhr schließen die Wahllokale für die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz und die Europawahl in ganz Deutschland. Damit endet auch der Wahlkampf der Parteien und Wählergruppen. Doch wie lange dürfen Wahlplakate nach der Wahl hängen? Hier gibt es eine klare gesetzliche Regelung: Wahlplakate müssen zwar unverzüglich entfernt werden, in der Regel ist aber eine Frist von zwei Wochen üblich. Für die Entfernung der Wahlplakate sind die Parteien und Wählergruppen verantwortlich. Wird der „Entplakatierungspflicht“ nicht nachgekommen, droht ein empfindliches Ordnungsgeld. Dies gilt natürlich nicht, wenn eine Stichwahl ansteht. Dann dürfen die Plakate noch etwas länger das Straßenbild zieren. Wer sich durch Wahlplakate gestört fühlt, darf nicht eigenmächtig handeln: Das Abreißen von Wahlplakaten gilt als Sachbeschädigung und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. ROB

Wahlplakate am Rhein in Bad Breisig. Foto: ROB

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