Am 05.09.2025

Allgemeine Berichte

Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Neuwied läuft auf Hochtouren

Kreis Neuwied schließt sich dem landesweiten System an

Kreis Neuwied. Der Landkreis Neuwied schließt sich dem vom Land Rheinland-Pfalz eingeführten, landesweiten Bezahlsystem für Asylbewerber an. Landrat Achim Hallerbach hat die Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Beteiligung am Bezahlkartensystem bereits unterzeichnet. Die Einführung und damit die Ausgabe der ersten Bezahlkarten ist für das vierte Quartal 2025 realistisch. Mit der Teilnahme profitiert der Landkreis von der mit der secupay AG, dem Anbieter des Bezahlkartensystems, geschlossenen Rahmenvereinbarung.

„Das vorrangige Ziel des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Neuwied ist eine rechtssichere, diskriminierungsfreie, verwaltungseffiziente sowie einheitliche Ausgestaltung der Bezahlkarte“, unterstreicht Landrat Achim Hallerbach.

Die Vorteile der guthabenbasierten Bezahlkarte liegen insbesondere in einem perspektivisch geringeren bürokratischen Aufwand sowie in der Verhinderung von Geldüberweisungen ins Ausland. In Rheinland-Pfalz ist zudem vorgesehen, dass ein bestimmter Barbetrag abgehoben werden kann, um beispielsweise Familien die Teilnahme an Vereinsaktivitäten oder anderen Angeboten zu ermöglichen, bei denen Bargeld erforderlich ist.

Der Kreistag hatte bereits im März 2024 mit großer Mehrheit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt war noch offen, ob der Landkreis Neuwied ein eigenes guthabenbasiertes Bezahlkartensystem als Modellprojekt aufbaut oder sich der vom Land geplanten Lösung anschließen würde.

Bereits im Januar 2024 hatten sich Bund und Länder auf die Einführung eines einheitlichen Kartensystems verständigt. In den nachfolgenden Verhandlungsrunden zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Kommunalen Spitzenverbänden wurden die Details für ein landesweit einheitliches, guthabenbasiertes Bezahlkartensystem festgelegt. Die Beteiligung der Kommunalen Spitzen erwies sich dabei als sinnvoll, da so von der Landesaufnahmeeinrichtung bis zur aufnehmenden Kommune ein einheitliches Verfahren gilt und ein späterer Systemwechsel vermieden werden kann.

Bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete gilt Sorgfalt vor Schnelligkeit. Neben der Klärung letzter rechtlicher Details müssen auch die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Bezahlkartensystems in den Leistungsbehörden geschaffen werden. „Um die letzten Schritte des Einführungsprozesses zu erarbeiten, hat die zuständige Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Neuwied eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied eingerichtet. Dies ist wichtig, da diesen im Rahmen der Delegation die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Auszahlung der Leistungen obliegt“, betont der zuständige Dezernent und Erste Kreisbeigeordnete Philipp Rasbach.

Landrat Achim Hallerbach weist zudem darauf hin, dass Geflüchtete bereits in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz mit der Bezahlkarte ausgestattet werden. In Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied soll daher auch im Landkreis die Übernahme und Nutzung der Bezahlkarte schnellstmöglich umgesetzt werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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