Am 20.03.2019

Allgemeine Berichte

Das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Nicht jeder Streit muss vor Gericht!

Kaisersesch. Sehr häufig werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.

Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet. Die hierfür zuständigen Schiedspersonen sind: Kaisersesch Bezirk I: Brieden, Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Müllenbach, Urmersbach: Ansprechpartnerin Gertrud Lorberger, Oberstraße 56, 56761 Masburg, Tel. (0 26 53) 82 82. Kaisersesch Bezirk II: Binningen, Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Eulgem, Forst (Eifel), Gamlen, Hambuch, Kaifenheim, Kaisersesch, Möntenich, Roes, Zettingen: Ansprechpartner Horst Georg Reuter, Masburger Straße 1, 56759 Kaisersesch, Tel. (01 71) 6 20 85 81. Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. Weitere Informationen und eine detaillierte Beschreibung des Schiedsamtes findet man im Bürgerportal Cochem-Zell www.cochem-zell-online.de unter dem Schlagwort Schiedsamt.

Pressemitteilung

VG Kaisersesch

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