Allgemeine Berichte | 17.02.2022

Das gilt auch für Bepflanzungen jeglicher Art

SGD Nord: „Wiederaufbauarbeiten an der Ahr müssen abgestimmt und genehmigt werden“

Baggerarbeiten in der Ahr im Sommer 2021.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) weist erneut darauf hin, dass Wiederaufbauarbeiten an der Ahr und deren Nebengewässern sowohl am Gewässer selbst als auch im unmittelbaren Uferbereich nur mit Abstimmung der oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord oder der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorgenommen werden dürfen. Bepflanzungen jeglicher Art bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis. Wiederaufbaumaßnahmen, die im Überschwemmungsgebiet der Ahr liegen, benötigen eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung der SGD Nord. Dies gilt für alle Flächen unabhängig davon, ob sie in kommunaler Hand liegen oder Privateigentum sind.

Die SGD Nord überprüft in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ahrweiler, ob dies vor Ort eingehalten wird und wirkt festgestellten Fehlentwicklungen entgegen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zu unerlaubten Gewässermodellierungen, Aufschüttungen oder Bauten im Überschwemmungsgebiet, die leider nach wie vor vorkommen und den Zielen des Hochwasserschutzes entgegenlaufen. Denn diese bergen Gefahren erneuter und höherer Schäden bei Hochwasser. Unerlaubte Einengungen des Fließquerschnitts und Auffüllungen von Retentionsraum verhindern Spielräume, um Siedlungsentwicklungen mit den Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes zum Schutz der Menschen und zum Wohle eines nachhaltigen Wiederaufbaus im Ahrtal in Einklang zu bringen.

Pressemitteilung Kreisverwaltung

Baggerarbeiten in der Ahr im Sommer 2021. Foto: ROB

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