AG Wiederaufbau meldet Abschluss der Machbarkeitsprüfung

Schuld: Wo kann noch gebaut werden?

Schuld: Wo kann noch gebaut werden?

Schuld nach der Flut . Foto: BURG

Schuld.Aktuell hat die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ die Prüfung der durch die Ortsgemeinde Schuld (Verbandsgemeinde Adenau) gemeldeten potenziellen Ersatzwohnbauflächen auf die grundsätzliche Machbarkeit abgeschlossen.

„Im Ergebnis sind 1,6 Hektar für Ersatzwohnbauflächen grundsätzlich nutzbar. Eine Teilfläche davon liegt in einem Grabungsschutzgebiet eines früheren römischen Gutshofes, der sogenannten villae rusticae. Um die Bebaubarkeit dieser Fläche beurteilen zu können, waren Bodenuntersuchungen erforderlich, die im Auftrag der Direktion Landesarchäologie Ende 2021 durchgeführt wurden“, so SGD-Nord-Präsident Treis.

Dazu der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL: „Um den Menschen eine echte Perspektive zu geben, ist es wichtig, ihnen einen adäquaten Ersatz für ihr Grundstück anbieten zu können. Daher bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau‘ für ihren Einsatz.“

Die „AG Wiederaufbau“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.

Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar.

Pressemitteilung

SGD Nord