Allgemeine Berichte | 02.12.2022

Ein Flyer der Kreisverwaltung Ahrweiler informiert über Signale

Sirenenalarm: Welche Bedeutung haben die Warntöne?

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Koblenz. Am 8. Dezember werden im Rahmen des bundesweiten Warntages die Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle erprobt. Dazu gehören neben den digitalen Warn-Apps NINA und KATWARN und dem neuen Cellbroadcast-System auch warnfähige Sirenen als akustisches Warnsignal. Doch was bedeuten die einzelnen Warntöne konkret? Dazu hat die Kreisverwaltung Ahrweiler einen Flyer aufgelegt, der ab sofort zur Verfügung steht.

Wichtig: Eine Auslösung der Sirenen findet im Kreis Ahrweiler nur im Bereich der neuen elektronischen Sirenen in den ahranliegenden Gemeinden statt. In diesem Zuge sollen die neuen Sirenen offiziell in Betrieb genommen werden. In den nicht von der Flut betroffenen Orten des Kreises werden keine Sirenen zu hören sein.

Entsprechend liegt der Flyer „Sirenensignale und ihre Bedeutung“ ab Montag, dem 5. Dezember 2022, zunächst ausschließlich in den Verwaltungen der Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig aus. Er steht jedoch jederzeit zusätzlich auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de > Stichwort „Katastrophenschutz“ zur Verfügung.

Der Flyer beschreibt die Bedeutung der einzelnen Warntöne:

- Warnung: auf- und abschwellender Dauerton von einer Minute Länge;

- Entwarnung: gleichbleibender Dauerton von einer Minute Länge;

- Feueralarm: drei gleichbleibende Töne und zwei Pausen von je zwölf Sekunden

Darüber hinaus fasst er auch Empfehlungen zusammen, wie sich die Bevölkerung im jeweiligen Fall verhalten sollte.

Hinweis: Die neuen elektronischen Sirenen werden zum Warntag am 8. Dezember 2022 um 11 Uhr aktiviert. Es besteht kein Grund zur Sorge. Um 11.45 Uhr erfolgt dann die Entwarnung.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

 Quelle: Kreisverwaltung

Quelle: Kreisverwaltung

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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