Allgemeine Berichte
30.01.2026Grundsteuer: Fristen beachten
Rheinland-Pfalz. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt Änderungen mitzuteilen, die für die Bewertung eines Grundstücks relevant sind. Die Anzeige hat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu erfolgen. Grundsätzlich müssen Änderungen bis zum 31. März des Jahres angezeigt werden, das auf das Jahr der Änderung folgt. Änderungen, die im Jahr 2026 eintreten, sind somit bis zum 31. März 2027 anzuzeigen.
Weiterlesen