Neuwieder Bundestagsabgeordneter zum Pflegebedürftigkeitsbegriff
15.10.2016Rüddel: „Sorgen der Lebenshilfe nicht unbegründet“
Berlin. Die vielfältigen Pflegereformen in dieser Legislaturperiode haben viele Vorteile für Pflegebedürftige, deren Familien und die Beschäftigten in der Pflege gebracht. Durch die Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden ab dem 1. Januar 2017 auch endlich die Demenzkranken den körperlich Beeinträchtigten gleichgestellt.
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