Testament/Erbe | 05.03.2025

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Berliner Testament

Symbolfoto: Stockwerk-Fotodesign - Adobe Stock

Das Berliner Testament regelt die Erbfolge zwischen Ehepartnern und Kindern. Erfahren Sie, wie diese spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments funktioniert, welche Vorteile und Nachteile es mit sich bringt und welche steuerlichen Aspekte beachtet werden sollten.

Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, das besonders häufig von Ehepaaren während der Ehe aufgesetzt wird. Es regelt die Erbfolge, indem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament wird meist von Ehepaaren mit Kindern erstellt. Darin setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein, was bedeutet: Nach dem Tod eines Ehepartners geht das gesamte Vermögen auf den überlebenden Partner über. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben die Kinder oder andere benannte Erben.

Die Ehe und das gemeinschaftliche Berliner Testament

Im Berliner Testament setzen sich Ehegatten bis auf Widerruf als Alleinerben ein. Verstirbt ein Ehepartner, erbt der andere das gesamte Vermögen. Die Kinder oder andere Dritte erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Kind oder Kinder als Schlusserben

Erbberechtigte Dritte, insbesondere die Kinder, erben den Nachlass erst nach dem Tod des längerlebenden Ehepartners. Diese Erben werden daher als Schlusserben bezeichnet.

Worauf sollte man bei einem Berliner Testament achten?

Die Formulierungen im Berliner Testament müssen eindeutig und klar sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Besonders die gegenseitige Einsetzung der Ehepartner als Alleinerben sollte unmissverständlich formuliert werden. Andernfalls könnte die gesetzliche Erbfolge greifen, was zu unerwünschten Ergebnissen führen kann.

Die Vorteile des Berliner Testaments Die Nachteile des Berliner Testaments Muss das Erbe versteuert werden?

  • Ehepartner als Alleinerben: Das Berliner Testament ermöglicht es, dass der überlebende Ehepartner zunächst den gesamten Nachlass erhält. Die Kinder erben erst später, was dem überlebenden Partner mehr Entscheidungsfreiheit lässt.
  • Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge: Im Falle des Berliner Testaments wird die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen. Würde kein gemeinsames Testament aufgesetzt, würde der überlebende Ehepartner nur 50 % des Erbes erhalten, der Rest würde an die Kinder gehen. Dies kann vor allem bei Immobilienvermögen von Vorteil sein.

  • Erbschaftssteuer: Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil. Durch das Berliner Testament könnte dieser Freibetrag überschritten werden, was zu einer Erbschaftssteuer für die Kinder führen kann, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt.
  • Verzögerung des Erbens: Kinder erben erst nach dem Tod beider Elternteile. Wenn die Erbschaft beim Tod des zweiten Elternteils den Freibetrag überschreitet, kann eine Steuerlast entstehen.

Erbvermögen muss grundsätzlich versteuert werden. Ehegatten müssen das Erbe nur dann versteuern, wenn der Wert des Erbes 500.000 Euro übersteigt. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Bei einem Berliner Testament kann der Erbfall so gestaltet werden, dass der Freibetrag nicht überschritten wird. Der Anspruch auf den Freibetrag besteht einmal alle 10 Jahre.

Erbe und allgemeine Freibeträge

Erbe und allgemeine Freibeträge

Berliner Testament: Pflichtteil vom Erbe für die Erben

Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn sie im Berliner Testament erst nach dem Tod beider Elternteile erben. Falls Kinder den Pflichtteil vorzeitig einfordern, kann dies für den überlebenden Ehepartner finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen.

Pflichtteil vom Erbe bei Strafklausel im Berliner Testament

Viele Berliner Testamente beinhalten eine Strafklausel, um die Kinder davon abzuhalten, ihren Pflichtteil vor dem Tod des zweiten Elternteils einzufordern. Fordert ein Kind dennoch seinen Pflichtteil vorzeitig, erhält es nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, anstatt als Schlusserbe den gesamten Nachlass zu erhalten.

Ehegattentestament verfassen

Das Berliner Testament kann entweder von einem Notar oder eigenhändig verfasst werden. Ein notarielles Testament bietet den Vorteil einer rechtlichen Beratung und einer sicheren Verwahrung. Ein privates Testament muss handschriftlich verfasst, datiert und von beiden Ehegatten unterschrieben werden.

Was passiert mit einem Berliner Testament bei Scheidung?

Ein Berliner Testament verliert nach einer Scheidung seine Gültigkeit. Das gemeinschaftliche Testament wird dann ungültig, und die gesetzliche Erbfolge tritt ein.

Symbolfoto: Stockwerk-Fotodesign - Adobe Stock

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