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Am 05.03.2025

Testament/Erbe

Trauerratgeber

Das Erbe

Erfahren Sie, was zum Nachlass gehört und wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert. Was passiert mit Schulden und Vermögenswerten im Erbfall? Welche Rechte und Pflichten hat der Erbe?

Der Tod eines Familienangehörigen löst nicht nur Trauer und Verzweiflung aus, sondern kann auch zu erbitterten Streitigkeiten unter den Erben führen. Solche Auseinandersetzungen sind leider nicht selten und haben oft eine langanhaltende Wirkung. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was zum Nachlass gehört und wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist.

Auch Verpflichtungen gehören zum Erbe

Es ist wichtig zu wissen, dass Ihre Erben nicht nur Ihre Vermögenswerte, sondern auch Ihre Schulden und Verpflichtungen erben. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschließlich etwaiger Verbindlichkeiten. Sollte das Vermögen des Erblassers durch Schulden überzogen sein, besteht für den Erben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. In solchen Fällen wird der Erbe keine Verpflichtungen übernehmen müssen. Diese Entscheidung können die Erben innerhalb von sechs Wochen nach der Testamentseröffnung treffen und müssen sie dem Nachlassgericht oder einem Notar mitteilen.

Was gehört zum Erbe?

Wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten übersteigt, wird der Erbe in der Regel das Erbe annehmen. In diesem Fall umfasst das Erbe:

  • Das vollständige Eigentum des Erblassers, einschließlich aller beweglichen Güter und Immobilien.
  • Bei Miteigentum an Immobilien wird nur der Anteil des Verstorbenen vererbt.
  • Mietverträge des Verstorbenen gehen ebenfalls auf den Erben über.
  • Auch Bankkonten gehören zum Nachlass.
  • Rechte, die weiterhin Einkünfte generieren können, wie Tantiemen aus künstlerischen Werken, gehören ebenfalls zum Erbe.
  • Lebensversicherungen vererbt der Erbe nur, wenn der Verstorbene keinen Bezugsberechtigten hinterlassen hat.

Neben diesen Vermögenswerten gehören jedoch auch alle Verbindlichkeiten – wie Kredite, offene Forderungen oder sogar Spielschulden – zur Erbmasse. Es ist ratsam, sich vor der Annahme der Erbschaft einen Überblick über den gesamten Nachlass zu verschaffen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Erbe durch gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge legt fest, wer im Falle des Todes eines Erblassers erbt, sofern kein Testament vorliegt. Wer in diesem Fall Erbe wird, ist genau geregelt. Details zu dieser Erbfolge finden Sie in einem separaten Artikel auf unserer Seite.

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