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Am 05.03.2025

Testament/Erbe

Trauerratgeber

Ein Testament verfassen

Erfahren Sie, warum es wichtig ist, ein Testament zu verfassen und was Sie dabei beachten sollten. Finden Sie heraus, wie Sie Ihre Erben festlegen und Ihr Vermögen verteilen können.

Warum ein Testament verfassen?

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, mit dem Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Es gibt viele gute Gründe, ein Testament zu verfassen. Möchten Sie beispielsweise Personen, die nicht zu Ihren gesetzlichen Erben gehören, in die Erbengemeinschaft einbeziehen? Oder möchten Sie, dass zunächst Ihr Ehepartner und danach Ihre Kinder erben? Auch wenn Sie eine bestimmte Aufteilung Ihres Vermögens festlegen wollen, statt eine einfache prozentuale Verteilung, sollten Sie dies in einem Testament festhalten.

Wann sollte ich ein Testament verfassen?

Ein Testament ist eine „letztwillige Verfügung“, mit der Sie bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Wenn Sie kein Testament verfassen, erfolgt die Erbfolge automatisch nach den gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie jedoch eine abweichende Regelung wünschen, müssen Sie ein Testament verfassen.

Was kann ich in meinem Testament festhalten?

Mit einem Testament können Sie beliebig viele Erben einsetzen und festlegen, wie Ihr Vermögen verteilt wird. Sie haben die Freiheit, über den Teil Ihres Vermögens, der über die gesetzlich festgelegten Pflichtteile hinausgeht, nach Belieben zu verfügen. Auch können Sie berechtigte Erben – bis auf den Pflichtteil – von der Erbfolge ausschließen. Als Firmeninhaber können Sie eine Teilungsanordnung treffen, um festzulegen, wer nach Ihrem Tod Ihre Firma übernehmen soll, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie sollte ich mein Testament aufbewahren?

Es ist ratsam, ein Testament nicht zu Hause aufzubewahren, um dessen Verlust oder Zerstörung zu vermeiden. Stattdessen können Sie es bei einem Amtsgericht oder Notar Ihrer Wahl hinterlegen. Auf diese Weise ist Ihr Testament garantiert durchsetzbar. Beim Hinterlegen erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Wenn Sie das Testament zu Hause aufbewahren, teilen Sie den Aufbewahrungsort einer vertrauten Person mit.

Formalitäten beim Verfassen eines Testaments

Ein Testament können Sie entweder handschriftlich verfassen oder notariell hinterlegen lassen. Ein notarielles Testament gilt als sicherer und weniger angreifbar als ein handschriftliches Testament. Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Ihnen selbst geschrieben und unterschrieben werden, einschließlich Vor- und Zunamen, um Verwechslungen zu vermeiden. Im Vergleich dazu erfordert das notarielle Testament, dass Sie Ihren letzten Willen einem Notar mitteilen oder ein schriftliches Testament beim Notar hinterlegen. Für die notarielle Beurkundung fallen Gebühren an, die sich nach dem zu vererbenden Vermögen richten. Im Gegenzug erhalten Sie eine umfassende notarielle Beratung. Wenn der Erbfall eintritt, wird das notarielle Testament unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht überstellt, sodass meist kein teurer Erbschein mehr benötigt wird.

Das Testament widerrufen

Ein Testament kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dies gilt für sowohl handschriftliche als auch notarielle Testamente. Sie können ein Testament widerrufen, indem Sie ein neues Testament aufsetzen und den alten ausdrücklich widerrufen oder das alte Testament vernichten. Auch eine Änderung des Testaments ist möglich, indem Sie es abändern und erneut unterschreiben, wobei Ort und Datum angegeben werden müssen. Wenn ein Testament ohne Ihr Zutun verloren geht, bleiben die darin enthaltenen Verfügungen rechtswirksam.

Fazit

Da ein Testament Ihren letzten Willen dokumentiert, sollten Sie es so klar und eindeutig wie möglich verfassen, um Auslegungsspielräume zu vermeiden. Ein gut formuliertes Testament sorgt dafür, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod respektiert werden.

Muster für Testamente

Auf unserer Seite haben wir exemplarische Formulierungen für Testamente zusammengestellt. Diese Textbeispiele dienen lediglich als Orientierungshilfe beim Verfassen eines Testaments.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlagen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Notar ersetzen.

Textvorlage für privates alleiniges Testament

Mein letzter Wille/Mein Testament/Testament

Ich, Max Mustermann, geboren am ... in ... erkläre meine Ehefrau Erika Mustermann, geb. Musterfrau, zur Alleinerbin.

Den jeweiligen Pflichtteil des Erbes erhalten unsere gemeinsamen Kinder Lisa und Michael Mustermann.

Musterstadt, den...

Unterschrift Max Mustermann

Textvorlage für privates gemeinschaftliches Testament

Wir, das Ehepaar Max Mustermann, geboren am ... in ... und Erika Mustermann, geb. Musterfrau, geboren am ... in ..., setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.

Im Todesfall des zuletzt verstorbenen Alleinerbens erbt unser Sohn Michael Mustermann den gesamten Nachlass.

Musterstadt, den...

Unterschrift Max Mustermann

Unterschrift Erika Mustermann

Textvorlage für ein privates Berliner Testament

Unser gemeinsamer Wille/Unser gemeinsames Testament

Wir, das Ehepaar Max Mustermann, geboren am ... in ... und Erika Mustermann, geb. Musterfrau, geboren am ... in ..., setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.

Der länger lebende Ehepartner soll den gesamten Nachlass erben. Unsere gemeinsamen Kinder Lisa und Michael Mustermann setzen wir als Schlusserben zu gleichen Teilen ein. Für den Todesfall unserer Kinder zum Zeitpunkt dieses Erbfalls setzen wir stattdessen deren Abkömmlinge als Erbberechtigte ein.

Wir behalten gegenseitig dem länger lebenden Ehepartner vor, Änderungen bezüglich der hier im Testament geregelten Erbeinsetzungen vorzunehmen.

Musterstadt, den...

Unterschrift Max Mustermann

Alle hier im Testament schriftlich fixierten Regelungen sind auch mein letzter Wille.

Musterstadt, den...

Unterschrift Erika Mustermann

Textvorlage für ein privates Testament zugunsten des Lebensgefährten

Mein letzter Wille/Mein Testament/Testament

Ich, Max Mustermann, geboren am ... in ... erkläre meine Lebensgefährtin Erika Musterfrau, geboren am ... in ... zur alleinigen Erbin meines gesamten Nachlasses.

Musterstadt, den...

Unterschrift Max Mustermann

Wichtige Hinweise

Die hier bereitgestellten Informationen bieten einen Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Fachanwalt oder Notar konsultieren, um Ihre individuellen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Testamentseröffnung und dem Erbe zu klären.

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