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Am 05.03.2025

Testament/Erbe

Trauerratgeber

Die Erbschaftssteuer: Wie hoch ist die Steuer auf Ihr Erbe?

Informieren Sie sich über die Erbschaftssteuer in Deutschland, die Steuerklassen, Freibeträge und Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Erfahren Sie, wie sich der Verwandtschaftsgrad auf den Steuersatz auswirkt.

Wenn Sie ein Vermögen erben, kann das Finanzamt Erbschaftssteuer erheben. Die Steuerschuld entsteht mit dem Tod des Erblassers. Der Staat partizipiert somit am Vermögensübergang, da dieser dazu beiträgt, das Vermögen in der Gesellschaft umzuverteilen.

Die Höhe der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt sowohl vom Wert des geerbten Vermögens als auch von der Steuerklasse des Erben ab. Das Erbschaftsrecht kennt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Außerdem gibt es Steuerfreibeträge, die die Steuerlast verringern. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist, desto höher ist der Freibetrag und desto niedriger fällt der Steuersatz aus.

Erbschaftssteuer nach Grad der Verwandtschaft

Das Gesetz unterteilt Erben in drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel sowie Eltern und Großeltern des Verstorbenen. Der Steuersatz liegt hier zwischen 7 und 30 Prozent.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie geschiedene Ehegatten. Der Steuersatz beträgt zwischen 15 und 43 Prozent.
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erben, für die ein Steuersatz von mindestens 30 Prozent gilt.

Freibeträge verringern die Höhe der Erbschaftssteuer

Es gibt verschiedene Freibeträge, die die Höhe der Erbschaftssteuer mindern. Beispielsweise müssen Ehegatten keine Erbschaftssteuer auf die ersten 500.000 Euro zahlen, Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, und Enkel erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Eltern bereits verstorben sind. Andernfalls gelten 200.000 Euro. Eltern des Erblassers haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. In den Steuerklassen II und III beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro.

Zusätzlich gibt es Freibeträge bei Schenkungen, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können. Wird dieser Betrag überschritten, fällt Schenkungssteuer an. Schenkungen innerhalb der Familie über mehrere Jahre können daher eine sinnvolle Strategie sein, um das Vermögen innerhalb der Familie zu sichern und die Erbschaftssteuer zu minimieren.

Zusätzliche Freibeträge und Sonderregelungen

Neben den allgemeinen Freibeträgen gibt es auch spezielle Freibeträge, zum Beispiel für den Partner und Kinder, für selbst genutzte Immobilien, für den Hausrat oder auch für in Unternehmen gebundenes Vermögen.

Gestaffelte Besteuerung des Erbes

Nachdem alle Freibeträge und Sonderregelungen berücksichtigt wurden, wird das verbleibende Vermögen gestaffelt besteuert. Die Steuer beginnt bei einem Satz von 7 Prozent und kann auf bis zu 50 Prozent ansteigen, wenn beispielsweise ein Millionenvermögen an jemanden aus Steuerklasse III vererbt wird. Da die Erbschaftssteuer in Deutschland zu den höchsten weltweit zählt, kann es ratsam sein, bereits zu Lebzeiten eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Steuerersparnisse zu nutzen.

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