Blaulicht | 12.04.2022

Das Landeskriminalamt bittet außerdem, aufgenommene Videos von solchen Rennen an die Polizei zu übermitteln

„Car Friday“: Polizei geht verstärkt gegen illegale Autorennen vor

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Rheinland-Pfalz. Seit einigen Jahren verabreden sich zu Karfreitag, in der Szene auch „Car Friday“ genannt, Autobegeisterte aus ganz Deutschland. Auch in diesem Jahr werden in Rheinland-Pfalz wieder Tuningfreunde zusammenkommen, um sich auszutauschen und ihre Boliden zur Schau zu stellen. Allerdings kommt es bei diesen Treffen auch häufig zu negativen Begleiterscheinungen durch Raser, illegale Tuner und Poser - beispielsweise Lärmbelästigung oder illegale Autorennen. Die Verkehrsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Durchführung von Autorennen gemäß § 315 d Strafgesetzbuch verboten ist. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass es nicht auf die Länge der gefahrenen Strecke ankommt. Teils verabreden sich die Teilnehmenden im Vorfeld des Treffens zum Rennen oder beschließen dort spontan ein Rennen durchzuführen. Der oder die Veranstalter solcher illegalen Autorennen machen sich ebenso strafbar. Die Strafen treffen die Auto-Fans meist hart. Es können Punkte in Flensburg zusammen mit hohen Bußgeldern fällig werden. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnis entzogen und sogar das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Eine Freiheitsstraße von bis zu zehn Jahren wird verhängt, wenn es zu Personenschaden kommt.

Polizei stellt Verhaltensregeln auf:

Deshalb möchte sich die Polizei insbesondere an alle Mitglieder der Tuning-Szene wenden und daran appellieren, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Dieser Appell richtet sich grundsätzlich an alle Verkehrsteilnehmenden.

1. Fahren Sie der Verkehrssituation angemessen und halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.

2. Nehmen Sie nicht an illegalen Kraftfahrzeugrennen teil oder veranstalten diese. Sie machen sich strafbar.

3. Führen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu den Umbauten an ihrem Fahrzeug mit. Auch solche kleineren Verstöße sind im sanktionierten Bereich und unterliegen der Verfolgungspflicht.

4. Informieren Sie bei Kenntnis eines illegalen Autorennens unmittelbar die Polizei unter 110.

5. Des Weiteren bittet die Polizei zur Aufklärung von illegalen Autorennen erstellte Videos an die Polizei zu übermitteln.

Sie helfen damit möglicherweise Straftaten aufzuklären.

In Rheinland-Pfalz kontrolliert die Polizei über Ostern verstärkt, um solche Verstöße konsequent zu ahnden.

Pressemitteillung des Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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