Trauerratgeber
Die Sozialbestattung

Erfahren Sie, wie das Sozialamt bei der Bestattung hilft, wenn Erben finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Welche Zuschüsse zur Sozialbestattung verfügbar sind und was übernommen wird.
Als Erbe eines Verstorbenen sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Bestattung zu organisieren. Die Kosten für eine Beerdigung beginnen bei etwa 1.000 Euro. Wenn die Erbmasse des Verstorbenen nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken, und Sie selbst finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können Sie beim Sozialamt des Sterbeortes eine Sozialbestattung beantragen. Dafür müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen sowie über die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen einreichen. Dazu zählen auch Nachweise über Sterbe- und Lebensversicherungen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist dabei keine Voraussetzung für die Übernahme der Bestattungskosten. Sollte der Verstorbene keine Verwandten haben, übernimmt das Sozialamt die Kosten der Bestattung.
Zuschüsse zur Sozialbestattung
Hat der Verstorbene in einem Testament seine Wünsche zur Bestattung geäußert und liegen die Kosten innerhalb der ortsüblichen Grenzen, wird sein letzter Wille auch bei einer Sozialbestattung berücksichtigt. Dies gilt für alle üblichen Bestattungsarten, wie Erd-, Feuer- oder Seebestattungen. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Friedhofsgebühren, die Bestattungskosten und auch die Gebühren für die Trauerhalle, wenn die Bestattung auf einem kommunalen Friedhof stattfindet.
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
- Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen
- Kosten für die zweite Leichenschau bei einer Feuerbestattung
- Bestattungsinstitutsleistungen
- Kosten für den Sarg oder die Urne
- Friedhofskosten
- Mindestens die Kosten für ein einfaches Holzkreuz
Die Sozialbestattung als würdevoller Abschied
Auch bei einer Sozialbestattung ist ein würdevoller Abschied möglich. Der Ablauf ähnelt dem einer herkömmlichen Beerdigung. Es sind dieselben Zeremonien und Ausstattungen wie bei einer regulären Bestattung vorgesehen, sodass die Sozialbestattung von außen nicht erkennbar ist. Es gibt keinen Grund, sich vor der Beantragung der Kostenübernahme oder eines Zuschusses zu scheuen. Die Höhe der Unterstützung wird individuell vom Sozialamt festgelegt, da das Sozialgesetzbuch keine festen Sätze für Sozialbestattungen vorgibt.