Blaulicht | 07.09.2022

Das Landgericht Koblenz muss erneut darüber entscheiden, wie der Mann, der des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen wurde, künftig untergebracht wird.

Sicherheitsverwahrung: Sexualstraftäter aus dem Brohltal legt Revision ein

Symbolbild. Foto:pixabay.com

Koblenz. Ein Angeklagter aus dem Brohltal ist aufgrund des Urteils des Landgerichts Koblenz vom 04.03.2020 in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2021 rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften, wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften, wegen Besitzverschaffung jugendpornographischer Schriften in zwei Fällen und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden.

Soweit das Landgericht Koblenz mit dem vorstehenden Urteil zugleich die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet hatte, war das Urteil auf die Revision des Angeklagten durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Über die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist daher durch eine andere Kammer des Landgerichts Koblenz nunmehr erneut zu befinden.Die Verhandlung beginnt am 27. September 2022.

Pressemitteilung des Landgericht Koblenz

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