Politik | 13.07.2022

Derzeit gibt es allerdings weder einen Bebauungsplan noch einen Bestandsschutz

Ahrweiler: Campingplatz am Ahrtor soll an alter Stelle wieder aufgebaut werden

Ahrweiler. „Dieser Beschluss ist keine endgültige Vorwegnahme einer künftigen Nutzung des kompletten Bereichs zwischen der Ramersbacher Straße, der Brückenstraße und der Ahr, aber es ist eine planerische Aussage der Stadt“, machte Bürgermeister Guido Orthen (CDU) klar, dass der einstimmig gefasste Beschluss des Stadtrats zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Campingplatz Am Ahrtor“ ein Leeraufstellungsbeschluss sei, der derzeit keinen Inhalt habe und auch jederzeit zurückgenommen werden könne. Der leere Bebauungsplan sei allerdings erforderlich, um dem Betreiber des Campingplatzes am Ahrtor die Möglichkeit zu eröffnen, seinen bei der Flutkatastrophe nahezu vollständig zerstörten Campingplatz wieder aufzubauen.

Gerade entlang der Ahr habe dieses Schicksal zahlreiche Campingplätze ereilt. Diese spielten jedoch bei der touristischen Entwicklung und Wiederbelebung des Ahrtals als Tourismusdestination eine wichtige Rolle. Deshalb habe die SGD Nord sämtliche Campingplatzstandorte entlang der Ahr und innerhalb des neuen Überschwemmungsgebiets der Ahr überprüft und dabei festgestellt, dass es für den Campingplatz am Ahrtor aufgrund des Zerstörungsgrades keinen Bestandschutz gebe. Für einen eventuellen Wiederaufbau sei also das Einholen einer Baugenehmigung Pflicht.

Wiederaufbau an gleicher Stelle städtebaulich sinnvoll

Bislang gebe es jedoch keinen Bebauungsplan für den bisherigen Standort, und eine derartige Nutzung könne dort laut Baugesetzbuch auch nicht zugelassen werden. Deshalb sei die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, wenn die Stadt dem Campingplatz eine Zukunft gewähren wolle. Die Stadtverwaltung sehe eine derartige touristische Nutzung im Stadtgebiet als notwendig an und beurteile den bisherigen Standort und damit den Wiederaufbau an nahezu gleicher Stelle als städtebaulich sinnvoll: „Der Standort ist durch seine Lage in fußläufiger Entfernung zur Altstadt Ahrweiler und damit zu weiteren touristischen Nutzungen sowie Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen attraktiv. Die Lage in Ahrnähe steigert gleichermaßen die Attraktivität, die Erschließung ist vorhanden“, so Orthen.

Sowohl die SGD Nord wie auch die Kreisverwaltung hätten eingesehen, dass es nicht zumutbar sei, den Wiederaufbau der Campingplätze an teilweise sehr zeitaufwendige Bebauungsplanverfahren zu binden. Deshalb soll als Übergangslösung zunächst von der Kreisverwaltung als zuständiger Baugenehmigungsbehörde eine Duldung der Nutzung und der dafür notwendigen baulichen Maßnahmen ausgesprochen werden. So könne mit dem Wiederaufbau begonnen werden, bevor etwaige Bebauungsplanverfahren abgeschlossen seien. In den Duldungsanträge des Campingplatzbetreibers müssten jedoch ganz konkrete Angaben zum Hochwasserschutz und zu Evakuierungsplänen gemacht werden, die dann später in die Bebauungspläne eingearbeitet werden könnten. So hätten die Betreiber zeitnah eine ausreichende Investitionssicherheit. Allerdings müsse der Stadtrat durch das Aufstellen eines Bebauungsplans signalisieren, dass er zumindest mittel- bis langfristig Planungsrecht für einen Campingplatz schaffen wolle, was er auch einstimmig tat. JOST

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