Politik | 29.08.2023

Johannes Bell, Bürgermeister der VG Brohltal, äußert sich zur Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes

„Erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger“

Blick auf das Brohltal.  Foto: pixabay.com

Brohltal. In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern die Ortsbürgermeisterinnen des Brohltals und Bürgermeister Johannes Bell ihre Bedenken bezüglich der geplanten Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz. Während einer Dienstbesprechung wurden die aktuellen Berechnungen zur zukünftigen Finanzausstattung der Kommunen von der Verwaltung vorgestellt. Die vorgestellten Zahlen zeigen, dass die Kommunen im Brohltal nach den vorläufigen Berechnungen deutlich weniger finanzielle Zuweisungen vom Land erhalten sollen.

Weniger Zuweisungen

Konkret würde die Schlüsselzuweisung B für die Verbandsgemeinde nach den Berechnungen um etwa 515.000 Euro sinken, während die Schlüsselzuweisungen für die Ortsgemeinden um rund 382.000 Euro im Vergleich zum aktuellen kommunalen Finanzausgleich reduziert würden. Zusätzlich würde die Investitionsschlüsselzuweisung zur Finanzierung von Verbandsgemeinde-Investitionen in Höhe von etwa 90.000 Euro jährlich ersatzlos gestrichen.

„Die Forderung des Verwaltungsgerichtshofes, den Kommunen eine höhere Finanzausstattung für ihre Aufgabenerledigung zur Verfügung zu stellen, wird für unsere Gemeinden im Brohltal damit dauerhaft in keiner Weise erfüllt. Die Forderungen des Landes Rheinland-Pfalz, ausgeglichene Haushalte vorlegen zu müssen, sei angesichts der gleichzeitig stattfindenden Zunahme der Aufgaben, die an die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden abgegeben werden, nicht zu erfüllen“, so die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister des Brohltals und Bürgermeister Johannes Bell.

Ein wichtiger Punkt sei die Neufestsetzung der sogenannten Nivellierungssätze, die von der Landesregierung vorgesehen ist. Diese würde bedeuten, dass die Ortsgemeinden gezwungen wären, die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuern auf das festgelegte Niveau anzupassen. Bei der Grundsteuer B beispielsweise müssten die Ortsgemeinden die Sätze von derzeit 365 Prozent auf 465 Prozent erhöhen – eine Steigerung um mehr als 27 Prozent. Ähnliche Erhöhungen wären auch bei der Grundsteuer A (15 Prozent) und der Gewerbesteuer (4,1 Prozent) zu erwarten.

Die geplanten Steuererhöhungen träfen die Bürgerinnen und Bürger zu einem Zeitpunkt, an dem die Ausgaben bereits durch steigende Preise bei Lebensmitteln, Heizung, Kraftstoff stark zugenommen habe. Die Anstrengungen auf Bundesebene, dieser Herausforderung durch Preiskontrollen im Energiebereich entgegenzuwirken, würden durch die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer konterkariert.

Zuschüsse in Gefahr

Die Ortsbürgermeisterinnen und Bürgermeister haben in der Dienstbesprechung erörtert, dass sie momentan kaum Alternativen zu den Steuererhöhungen durch Anpassung der Hebesätze sehen. Eine Nichtanpassung der Steuersätze könnte weitere finanzielle Einbußen zur Folge haben und damit einhergehend den Verlust von Zuschüssen bedeuten.

Die politischen Vertreter des Brohltals sind überzeugt, dass die geplanten Änderungen im Landesfinanzausgleich die Kommunen eindeutig benachteiligen würden. Dies hätte wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. So befürchten sie, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch die neuen Regelungen des LFAG gefährdet wird und fordern deshalb eine Überarbeitung und Anpassung des Gesetzes, um die finanzielle Ausstattung zu verbessern.

Die endgültige Entscheidung über den vorgelegten Entwurf des Landesfinanzausgleichsgesetzes liegt beim Landtag Rheinland-Pfalz und wird in einer Sitzung Ende November 2022 getroffen. ROB

Blick auf das Brohltal. Foto: pixabay.com

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