Staatssekretär Becht im Gespräch mit dem „Arbeitskreis Bahnlärm Rhein / Mosel“

Konstruktiven Dialog fortgesetzt

Lediglich während der Erörterung des Themas Geschwindigkeitsreduzierung bei Ortsdurchfahrten, insbesondere für Güterzüge mit Gefahrgut, gingen die Meinungen auseinander

Konstruktiven Dialog fortgesetzt

Das informative und angeregte Gespräch mit den Vertretern der Bürgerinitiativen war wieder geprägt von gegenseitigem Respekt, Kompetenz, Sachlichkeit und Kooperationsbereitschaft. Foto: Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“

31.08.2020 - 10:16

VG Weißenthurm. „Es freut mich, dass wir unseren schon 2016 mit der Weißenthurmer Bürgerinitiative begonnenen Dialog hinsichtlich der Bahnlärmreduzierung, heute mit Vertretern mehrerer Bürgerinitiativen fortsetzen.“ Mit diesen Worten begrüßte Andy Becht, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, am 18. August 2020 Mitglieder des „Arbeitskreises Bahnlärm Rhein / Mosel“ in Mainz.

Zusätzlich zu den beiden Gesprächen mit Staatssekretär Becht hatte seitens des Arbeitskreises, dem Bürgerinitiativen aus dem Unteren Mittelrheintal und dem Moseltal angehören, bereits am 18. April 2019 ein Gespräch mit Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wissing stattgefunden, der in seiner viel beachteten und von den Mitgliedern des Arbeitskreises begeistert aufgenommenen Ansprache im Deutschen Bundestag am 15. März 2019 erklärte: „Wer unter Verweis auf das Gemeinwohl von seinen Mitmenschen erwartet, dass sie mit dem Lärm eines Presslufthammers zu Bett gehen, dass sie mit dem Lärm eines Presslufthammers Tag und Nacht verbringen, der bewegt sich außerhalb der gesellschaftlichen Wertevorstellung.“

Der Vorsitzende der Weißenthurmer Bürgerinitiative, Rolf Papen, dankte Staatssekretär Becht zu Beginn für die erneute Einladung zum Gespräch und versicherte, dass nach seiner Überzeugung und Erfahrung eine baldige Lösung der Bahnlärmproblematik im Mittelrheintal und im Moseltal nur durch vorbehaltlose Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft von Bürgerinitiativen, Bürgervertretern, Vertretern der Landes- und Bundesregierung, sowie Vertretern der Bahn gelingen kann.


Drei Themenbereiche


Es waren dann insbesondere drei Themenbereiche, die seitens des „Arbeitskreises Bahnlärm Rhein / Mosel“ in dem fast eineinhalbstündigen Gespräch vorgetragen und mit Staatssekretär Becht erörtert wurden:

1. Die Bürgerinitiativen aus dem Unteren Mittelrheintal und dem Moseltal bitten hinsichtlich der dringend gebotenen Fortsetzung von Maßnahmen zur Bahnlärmreduzierung auch in ihrer Region erneut um Unterstützung durch die Landesregierung. Insbesondere auf die Notwendigkeit einer Gleichbehandlung des Unteren Mittelrheintals nördlich von Koblenz und des Moseltals mit dem Welterbe Oberes Mittelrheintal wurde erneut hingewiesen.

2. Aus Sicht der Bürgerinitiativen im Arbeitskreis droht das zunächst sehr begrüßte und von großen Hoffnungen begleitete „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen“, ab 2021 zu einem „Zahnlosen Papiertiger“ zu schrumpfen, da die 19 Zug-Messstellen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) nicht in der Lage sind, den Lärm einzelner Waggons zu messen oder zum Beispiel Flachstellen an deren Rädern festzustellen und zu melden. Infolge ist derzeit eine wirksame und konsequente Kontrolle der Einhaltung des „Schienenlärmschutzgesetzes“ praktisch nicht möglich und wohl auch seitens des Bundesverkehrsministeriums nicht gewollt.

3. Erneut fordern die Mitglieder des Arbeitskreises insbesondere für Güterzüge mit Gefahrgut eine Geschwindigkeitsreduzierung bei Ortsdurchfahrten von derzeit vielerorts erlaubten 120 km/h auf maximal 70 Stundenkilometer, um auch eingedenk der „Beinahe Bahnkatastrophe 2019 in Unkel“, vorrangig die Sicherheit in Wohngebieten zu erhöhen, aber auch um den Bahnlärm und die damit einhergehenden Erschütterungen und Feinstaubentwicklungen spürbar zu reduzieren.

Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Bahnlärmreduzierung auch im Unteren Mittelrheintal und im Moseltal, zeigte Staatssekretär Becht Verständnis für das Anliegen der Bürgerinitiativen. Nach seiner Ansicht sollten die durch Bahnlärm verursachten Gesundheitsschäden endlich auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden.

Darüber hinaus wies er darauf hin, dass Rheinland-Pfalz freiwillig bereits 7,7 Millionen Euro für die Fortführung der Lärmschutzmaßnahmen bereitstellt und das die Landesregierung zuversichtlich ist, in Zusammenarbeit mit den Bürgerinitiativen auch im Unteren Mittelrheintal eine Reduzierung des Bahnlärms zukünftig voranbringen zu können.

Bezüglich der Hinweise auf die Unzulänglichkeiten der 19 Messstellen des EBA, zeigte sich der Staatssekretär ebenfalls sehr interessiert und aufgeschlossen. „Mit Blick auf die auch nach meiner Überzeugung gebotene Notwendigkeit einer wagenscharfen und konsequenten Kontrolle einzelner Waggons zur Durchsetzung des Schienenlärmschutzgesetzes ab dem nächsten Jahr, teile ich die Ansichten und Sorgen der Bürgerinitiativen. Auch in dieser Angelegenheit werde ich nachfassen und mich nachhaltig kümmern“, so Staatssekretär Becht.

Lediglich während der Erörterung des Themas Geschwindigkeitsreduzierung bei Ortsdurchfahrten, insbesondere für Güterzüge mit Gefahrgut, gingen die Meinungen auseinander.

Nach Auffassung der Landesregierung ist eine solche Forderung mit den Erfordernissen des Bahnbetriebs – auch des Personenverkehrs im Rheintal - nicht vereinbar. Staatssekretär Becht betonte, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung den Bahnbetrieb erheblich behindern und insbesondere die Organisation der Bahn hinsichtlich einer optimalen Auslastung der Bahntrassen im Mittelrheintal gefährden würde.

Anders die Bürgerinitiativen: Für sie haben Sicherheitsaspekte im Sinne der Gefahrenvorbeugung und Gesundheitsaspekte zum Schutze von Menschen, Natur und Umwelt Vorrang vor möglichen Wirtschaftsinteressen nach ungehinderter und schneller Mobilität von Waren, ohne deren Bedeutung unberücksichtigt zu lassen.

Sie bemängeln insbesondere, dass auf den über 160 Jahre alten Bahntrassen im engen und dicht besiedelten Mittelrheintal, Züge vielerorts mit bis zu 160 km/h durch Wohngebiete rasen dürfen. Selbst Güterzüge mit Gefahrgut dürfen dort mit bis zu 120 km/h durch engbebaute Ortskerne rasen, mitunter nicht weit entfernt von Schulen und Krankenhäusern. Ähnliches gilt auch für das Moseltal.

Hierzu ergänzt Rolf Papen: „Die verkehrspolitischen Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit dürfen nicht durch unverantwortliche Risikobereitschaft und rücksichtslose Belastung und Gefährdung der Bevölkerung weiterhin kompensiert werden. Auch im Sinne von mehr Mobilität brauchen wir auf der Schiene endlich die größtmögliche Trennung des Güterverkehrs vom Personenverkehr, so wie er in anderen Ländern längst erfolgreich praktiziert wird. Voraussetzung ist – den ICE-Trassen entsprechend - der schnellstmögliche Bau eigener, moderner und leistungsfähiger Güterzugtrassen außerhalb von Städten und engen Flusstälern, für Menschen, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr im 21. Jahrhundert“.

Alle Gesprächspartner bezeugten, trotz unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge den Willen, auch zu diesem strittigen Thema das sehr erfreuliche Gespräch baldmöglichst fortzusetzen.

Dazu Staatssekretär Becht: „Das informative und angeregte Gespräch mit den Vertretern der Bürgerinitiativen war wieder geprägt von gegenseitigem Respekt, Kompetenz, Sachlichkeit und Kooperationsbereitschaft. Daher komme ich auch sehr gerne der Einladung der Bürgerinitiativen nach, in naher Zukunft die Region nördlich von Koblenz zu besuchen, um auch dort hinsichtlich der aktuellen Bahnlärmproblematik den Dialog vor Ort zu führen.“

Am Ende der Zusammenkunft dankte Rolf Papen im Namen des „Arbeitskreises Bahnlärm Rhein / Mosel“ Staatsekretär Becht und allen Anwesenden für das wiederum ausführliche und konstruktive Gespräch und schloss mit den Worten: „Herr Staatssekretär, wir freuen uns auf Ihren baldigen Besuch in unserer Region!“

Pressemitteilung Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“

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