Das Interesse an den 42 Tiny Houses in Sinzig ist hoch: Etwa 60 Bewerbungen sind eingegangen

Sinzig: Vergabekriterien für Tiny Houses beschlossen

Sinzig: Vergabekriterien für Tiny Houses beschlossen

So sehen die Tiny Houses für Sinzig aus. Quelle: Caravanzeit GmbH

Sinzig. Sinziger Einwohner, deren Häuser oder Wohnungen von der Flutkatastrophe zeitweise unbewohnbar wurden, bekommen von der Stadt eine neue Bleibe zur Verfügung gestellt. Eine temporäre Wohnmöglichkeit bieten die so genannten Tiny Houses, also kleine Häuschen mit einer Wohnfläche von 34 Quadratmetern. Insgesamt werden im Bereich Sinzig 42 Tiny Houses an zwei Standorten aufgestellt: An der Kölner Straße in der Kernstadt und im Kurpark in Bad Bodendorf. Bei der letzten Stadtratssitzung am Mittwoch gab der Sinziger Bürgermeister Andreas Geron bekannt, dass der geplante Standort im Kurpark „noch nicht in Stein gemeißelt“ sei. Man befände sich gerade in Verhandlungen, um einen anderen Platz für die Tiny Houses zu finden. Der jetzige Standort war im Vorfeld Teil einer öffentlichen Diskussion, wie es Geron zusammenfasst. Mancher Beobachter könne nicht verstehen, wie an dieser Stelle Unterkünfte entstehen können. Schließlich war die Parkanlage in Bad Bodendorfs Süden überflutet. Diesbezüglich erläuterte Geron, dass die meisten Menschen wieder aufbauen möchten und beim Einzug in ein Tiny House die Möglichkeit besitzen, nah an ihren derzeit stark beschädigten Wohnhäusern zu bleiben. Diese Meinung teilt der Bad Bodendorfer Ortsvorsteher Alexander Albrecht. Ein Kleinsthaus im Kurpark nicht zu beziehen, nur weil das Areal überflutet wurde, wäre insofern unlogisch, da auch die aufzubauenden Wohnhäuser in Ahrnähe lägen. „Die, die aufbauen, haben sich sowieso für ein Leben am Wasser entschieden“, so Albrecht.

Wer ein Tiny House beziehen kann, wurde mittlerweile klar geregelt, wie Bürgermeister Andreas Geron den Ratsmitgliedern während der Sitzung im Helenensaal erläuterte. Mit den Verwaltungen der anderen hochwasserbetroffenen Kommunen habe man vier Kriterien aufgestellt, die nun durch den Sinziger Stadtrat abgesegnet werden mussten. Ein Grund für die Aufstellung der Bedingungen sei die hohe Nachfrage. Für die 42 Tiny Houses für Sinzig lägen bereits um die 60 Anfragen vor, so Geron.

Die Kriterien lauten wie folgt:

1. Alleinige Meldeanschrift in Sinzig

2. Familien mit Kindern und gleichzeitige Hauseigentümer, die ihr Eigentum wieder aufbauen und deren Kinder im Ort die Kitas und Schulen besuchen

3. Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohnheim wieder aufbauen

4. Mieter, deren Wohnung von der Flut betroffen wurde und gerne ihre Wohnung wieder beziehen möchten.

Jedes der genannten wird mit Punkten belegt, auf deren Basis die Vergabe erfolgt. Haben mehr Interessenten die maximale Punktzahl erreicht, soll das Los entscheiden. Einzelfallprüfungen behält sich die Verwaltung vor, eine Bedürftigkeitsprüfung fände nicht statt. Gerade letzteres sei wichtig, wie Geron betonte. Kein Interessent müsse einen Kontoauszug vorlegen, sagte er.

Andreas Geron sagte in diesem Zusammenhang, dass sich niemand in Sinzig darüber Sorgen müsse, keine Bleibe zu finden. „Niemand muss den Winter in einer kalten Wohnung oder einem kalten Haus verbringen“, so der Bürgermeister. Vielmehr sei es entscheidend, dass die betroffenen Menschen Hilfsangebote auch wirklich annehmen. „Wir können niemanden zwingen, sein zu Hause zu verlassen“, sagt Geron. Von den Ratsmitgliedern wurde der Beschlussvorschlag um zwei Punkte ergänzt: Interessenten, die derzeit in dem provisorischen Containerdorf in Mendig untergebracht werden, sollen ebenfalls bevorzugt behandelt werden. Außerdem sollen nicht nur Einzelfälle, sondern auch Härtefälle bei der Vergabe berücksichtigt werden. Der Rat sprach sich mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung für die Vorlage aus.

Die ersten Tiny Houses sollen im November angeliefert werden. Die Häuschen sind per Definition mit maximal fünf Personen bewohnbar. Realistisch sei jedoch eine Belegung mit vier Personen. Die Standzeit ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitrahmens werden die Häuser verkauft, so Geron. Da es sich bei den Häusern um Spenden der Aktion „Deutschland hilft“ handelt, ist auch bei einem Verkauf der Faktor der Gemeinnützigkeit zwingend notwendig. Das bedeutet, dass die Erlöse auf das Fluthilfekonto der Stadt gehen und nicht in die Stadtkasse. Die Miete für ein Tiny House beläuft sich auf 400,- Euro monatlich, einschließlich aller Nebenkosten. Der nicht auf die Nebenkosten fallende Anteil fließt ebenfalls auf des Spendenkonto für flutbetroffene Sinziger. Um alle Tätigkeiten rund um die Wartung der Häuser, so zum Beispiel den Austausch von Gasflaschen kümmert sich ein Hausmeisterservice.