FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler

Statement zum Haushalt 2023

Kreis Ahrweiler. Die FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler hat in der Kreistagssitzung dem Kreishaushalt für das Jahr 2023 geschlossen zugestimmt. Der FWG-Vorschlag, die im letzten Jahr einstimmig beschlossene Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten im Stellenplan 2023 zu belassen und sie erst dann zu streichen, wenn bis Ende 2023 keine Stellenbesetzung erfolgt ist, fand allerdings keine Mehrheit.

Eckpunkte zum

Kreishaushalt 2023

Wie bereits der Haushalt 2022, so sei auch der Haushalt 2023 mit einem Rekord-Volumen von 329,5 Mio. Euro ein alles anderer als „normaler“ Haushalt. Zu sehr sei er durch die mit der Flut verbundenen Aufwendungen geprägt, so der FWG-Fraktionsvorsitzende Hans-Josef Marx in seinem Statement zu dem Zahlenwerk.

Aus einem in den Vorjahren finanziell stets „gesunden“ Landkreis mit regelmäßig „schwarzen“ Zahlen sei sozusagen „über Nacht“ ein Landkreis mit einem veranschlagten Defizit im Ergebnishaushalt von 10,5 Mio. Euro geworden, das wahrscheinlich sogar noch deutlich höher sein wird. Die Haushaltsabschlüsse 2021 und die endgültigen Zahlen des Jahres 2022 seien dem Kreistag derzeit leider noch nicht bekannt, so dass es über die tatsächlichen Ergebnisse der beiden Haushaltsjahre noch keine belastbaren Erkenntnisse gebe. Ebenso wie die anderen Fraktionen erwarte die FWG-Fraktion daher, dass die fehlenden Jahresabschlüsse 2021 und 2022 den Kreisgremien jetzt zeitnah vorgelegt werden.

Fehlbedarf in Höhe von 4,7 Mio. Euro nicht hausgemacht

Erwartungsgemäß sei der Haushalt 2023 nicht ausgeglichen. Ausdrücklich wie FWG-Fraktionsvorsitzender Marx darauf hin, dass die prekäre Situation mit einem der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt in Höhe von fast 4,7 Mio. Euro allerdings nicht „hausgemacht“, sondern den mit dem Flutereignis verbundenen Aufwendungen geschuldet sei.

Dennoch sieht die FWG-Fraktion die Entwicklung des Eigenkapitals sehr kritisch. Das vor der Flut noch mit 48,2 Mio. Euro festgestellte Eigenkapital des Kreises wird zum 31.12.2023 um knapp 18 Mio. Euro auf nunmehr 30,8 Mio. Euro sinken, also um 35%. Sollte die im Zahlenwerk dargestellte Prognose für die kommenden drei Jahre mit Fehlbeträgen von jeweils 20 Mio. Euro zutreffen, ist das Eigenkapital Ende 2024 aufgebraucht und der Kreis faktisch „pleite“.

Keine Erhöhung der

Kreisumlage

Trotz des erneut millionenschweren Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt haben sich Politik und Verwaltung im Vorfeld darauf verständigt, am Hebesatz der Kreisumlage nicht zu drehen. Diese bleibt mit 42,15% unverändert auf dem Vorjahreswert, das war und ist ausdrücklich auch ein Anliegen der FWG-Fraktion, die neben dem Haushalt des Kreises auch die Situation der Kommunen vor Ort im Blick habe.

Grund für das trotz gleichbleibenden Hebesatzes im Vergleich zu 2022 um 6,5 Mio. Euro höhere Umlage-Aufkommen ist zum einen die gestiegene Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen, zum anderen aber auch das neue LFAG mit den darin festgeschriebenen - zum Teil deutlich höheren - Nivellierungssätzen, mit denen die Kommunen durch das Land im wahrsten Sinne des Wortes „genötigt“ wurden, ihre Realsteuerhebesätze zum Teil signifikant zu erhöhen.

FWG-Vorschläge zur Energiewende und zum Klimaschutz im Haushalt aufgenommen

Die FWG-Fraktion begrüßt, dass trotz der prekären Haushaltslage auch das Thema „Energiewende und Klimaschutz“ mit nennenswerten Beträgen auch von den anderen Fraktionen unterstützt wurde und Berücksichtigung im Haushalt findet. So sind für freiwillige Leistungen nach der Förderrichtlinie „Klimaschutz“ immerhin 150.000 Euro vorgesehen, darin enthalten ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für das auf Antrag der FWG aufgelegte Förder-Programm „Dach- und Fassadenbegrünung“.

Ebenfalls auf die Initiative der FWG-Fraktion zurück geht ein erster Ansatz in Höhe von 37.000 Euro für die Prüfung einer perspektivischen Umsetzung des Projektes „Virtuelles Kraftwerk“.

Land versagt Kostenbeteiligung bei der Kindertagespflege – Kosten für den Kreis 2,3 Mio. Euro jährlich

Sehr kritisch sieht die FWG-Fraktion nach wie vor die von der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Hubig (SPD) erteilte Absage zu der vom Kreistag am 16.12.2022 auf Antrag der FWG-Fraktion einstimmig beschlossenen Initiative mit dem Ziel einer Beteiligung des Landes an den Kosten des Kreises Ahrweiler für die Kindertagespflege. Im Jahr 2023 ist hierfür eine vom Kreis alleine zu schulternde Ausgabe in Höhe von 2,3 Mio. Euro zu leisten. Fast 1 Mio. Euro - oder 64 % - mehr als im Vorjahr.

Gesetzliche Gleichstellung der Kindertagespflege mit der Betreuung in Kitas „JA“, Beteiligung des Landes an den Aufwendungen aber „NEIN“, aus Sicht der FWG-Fraktion nicht nachvollziehbar, so Fraktionsvorsitzender Marx in seinem Statement.

Der Kreis Ahrweiler wird auch in den kommenden Jahren auf die Inanspruchnahme von Personen für die Kindertagespflege mit jährlichen Kosten von mehr als 2 Mio. Euro zurückgreifen müssen, während Bildungsministerin Hubig von kurz- und mittelfristig erfolgreichen – wahrscheinlich mehrere Millionen Euro teuren - Kampagnen für die Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte in Kitas träumt, von denen in erster Linie die externen Auftragnehmer profitieren – die dem Kreis Ahrweiler aber nicht helfen.

Wiederaufbau der Flutregion – Hohe Zinsbelastung der

Kommunen für

Vorfinanzierungen zu erwarten

Der Kreis Ahrweiler – aber auch die von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen – stehen beim Wiederaufbau ihrer jeweiligen Infrastruktur nicht nur vor riesigen administrativen, sondern auch vor außergewöhnlichen finanziellen Herausforderungen. Zu Diskussionen führt bereits die Frage, wie letztlich der Begriff „Wiederaufbau“ zu interpretieren ist. Aus Sicht der FWG-Fraktion kann dies schlechterdings nicht nur die bloße 1:1-Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bedeuten. Vielmehr muss es möglich sein, dass der Wiederaufbau von sowohl komplett – aber auch nur teilweise zerstörter Infrastruktur nach den neuesten baulichen und technischen Standards unter Berücksichtigung einer höchstmöglichen Hochwasser-Resilienz erfolgen kann. Nicht nur – aber auch unter dem Gesichtspunkt der von der Landesregierung bei „Sonntagsreden“ oftmals genannten „Modellregion Ahr“.

Aus Sicht der FWG-Fraktion rollt auf die von der Flut betroffenen Kommunen allerdings auch noch ein weiteres großes finanzielles Problem zu. So müssen die Kommunen wegen der oft sehr langwierigen Bearbeitungszeiten und der Wartezeit bis zur tatsächlichen Auszahlung von Zuwendungen die verausgabten Beträge vorfinanzieren. Das trifft den Haushalt des Kreises Ahrweiler – aber auch die Haushalte der übrigen Kommunen - sehr hart. Bei der Vorfinanzierung von Projekten, deren Umsetzung jetzt zunehmend an Fahrt gewinnen dürfte, ist von Zinsen für Liquiditätskredite („Überziehungskredite“) in zuvor nie dagewesener Höhe auszugehen. Alleine der Kreishaushalt 2023 sieht einen Rahmen für Liquiditätskredite in Höhe von sage und schreibe 100 Mio. Euro vor, bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sind es ebenfalls 100 Mio. Euro und im Haushalt der VG Altenahr 50 Mio. Euro. Bei einem Liquiditätszinssatz von momentan 1 bis 2% - ab April 2023 droht bereits eine „3“ vor dem Komma – lässt sich schnell ausrechnen, welche Zinsbelastungen auf die flutgeschädigten Kommunen einschließlich des Kreises zukommen werden. Das kann insgesamt sehr schnell in den Millionenbereich gehen. Geld, das die für die Realisierung von kommunalen Projekten sicherlich sinnvoller angelegt wäre. So freuen sich nur die kontoführenden Banken und deren Direktoren.

Daher appellierte die FWG-Fraktion in der Kreistagssitzung an die Landesregierung, das Bewilligungs-, nicht zuletzt aber auch das Zahlungsverfahren so zu modifizieren, dass dem Kreis und den Kommunen Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von mehreren Millionen Euro möglichst erspart bleiben.

Pressemitteilung

FWG-Fraktion im

Kreistag Ahrweiler