Sitzung des Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“

U-Ausschuss beschäftigt Fragen zu Katastrophenschutzgesetz

U-Ausschuss beschäftigt Fragen zu Katastrophenschutzgesetz

Arbeiten im Ahrtal. Foto: © Landtag RLP

Mainz/Ahrtal. Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am Freitag, 22. Juli 2022 unter anderem mit dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes (LBKG) befasst und wie dieses auszulegen ist. Die nächste Sitzung des Gremiums findet am Donnerstag, 8. September 2022 statt.

Der Sachverständige Gerd Gräff (Leitender Ministerialrat a.D. und Autor zum LBKG) stellte im Ausschuss sein Gutachten vor und beantwortete Fragen zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Hierbei ging es vor allem um die Frage, inwieweit die verfassungsrechtliche Garantie kommunaler Selbstverwaltung bei der Frage zu berücksichtigen ist, welcher Ebene die Einsatzleitung zukommt und wie sich ein Wechsel der Einsatzleitung zwischen den verschiedenen Ebenen vollzieht. Zu dieser Thematik wird am 8. September 2022 auch der Sachverständige Professor Christoph Gusy von der Universität Bielefeld sowie erneut Professor Bernd Grzeszick, der bereits in der UA-Sitzung am 6. Mai sein Rechtsgutachten zum LBKG vorgestellt hatte, gehört. Auch der Journalist Willi Willig soll nochmals am 8. September in den Ausschuss vorgeladen werden. Als Zeuge befragt wurden in der Sitzung am 22. Juli der Bürgermeister von Sinzig, Andreas Geron sowie der Wehrleiter der Stadt zu den Fragen, welche Informationslagen vor und während der Flutkatastrophe in Sinzig herrschten, welche Maßnahmen dort ergriffen wurden sowie ob und wenn ja welche Informationen an andere Stellen weitergegeben wurden. Der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek wurde schließlich für die Phase nach der Flutkatastrophe dazu befragt, wie den Betroffenen der Flutkatastrophe bis zum 6. August 2021 Unterstützung geleistet wurde, welche vorbereiteten Konzepte es gab sowie welche Maßnahmen aufgrund welcher Informationslage im Bereich der Akutsorge sowie im Bereich der Nachsorge zu welchem Zeitpunkt im Einzelnen ergriffen wurden, um die Betroffenen zu unterstützen. Ausschussvorsitzender Martin Haller informierte, dass der Ausschuss erneut den rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz, Innenstaatssekretär Randolf Stich sowie den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, vorladen wird. Diese Befragung ist im Rahmen einer Doppelsitzung am 22. und 23. September vorgesehen. Darüber hinaus werden an diesen beiden Tagen noch eine Reihe weiterer Zeuginnen und Zeugen geladen. Inhaltlich geht es insbesondere um das Lagebild und den Informationsstand des Lagezentrums der Polizei im Innenministerium, bei der ADD und weiterer nachgeordneter Behörden. Die Einladung mit Tagesordnung und Zeitplan wird jeweils eine Woche vor der Sitzung veröffentlicht.

Pressemitteilung Landtag Rheinland-Pfalz