Politik | 09.10.2022, 15:07 Uhr

Die Landesregierung hat dem Untersuchungsausschuss nun auch den schriftlichen Lagebericht der Polizeihubschrauberstaffel aus der Flutnacht zugänglich gemacht – viel zu spät, sagt CDU-Obmann Dirk Herber.

„Ungeheuerlicher Skandal“: Herber kritisiert späte Vorlage des Flut-Lageberichts

Quelle: Polizei RLP

Ahrtal/Mainz. In Verbindung mit den Hubschraubervideos hat die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss nun auch eine E-Mail der Polizeihubschrauberstaffel an das Lagezentrum des Innenministeriums zugänglich gemacht. Diese E-Mail beinhaltete den schriftlichen Lagebericht, welchen der Pilot bereits zuvor dem Lagezentrum des Innenministeriums übermittelt hatte. Bereits mit dem ersten Aktenbeiziehungsbeschluss war dieser Bericht vorlagepflichtig. Hierzu erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion Dirk Herber:

„Dass dem Untersuchungsausschuss neben den Videos auch der Einsatzbericht der Polizeihubschrauberstaffel bis vor gut zwei Wochen nicht vorlag, ist ein ungeheuerlicher Skandal. Die Videos und der schriftliche Einsatzbericht haben eine hohe Relevanz für die Aufklärungsarbeit. Der Bericht wäre für die Zeugenbefragungen der vergangenen Monate entscheidend gewesen. Bis zum September waren dem Untersuchungsausschuss weder der Aufklärungsflug noch der Bericht bekannt. Ein Umstand, für den die Landesregierung die Verantwortung trägt, zumal das Innenministerium heute (Sonntag) erklärt hat, dass dem Lagezentrum die E-Mail vorlag.

Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, lückenlos darzulegen, warum ausgerechnet diese einzelne E-Mail mit dem Einsatzbericht in den Akten des Lagezentrums bis zum 19. September nicht enthalten war. Zugleich stellt sich für uns die Frage, ob dem Untersuchungsausschuss weitere Akten bis heute vorenthalten wurden.“

Hintergrund: Bereits mit dem Aktenbeiziehungsbeschluss vom 4. Oktober 2021 war die Landesregierung gemäß §14 Abs. 1 UAG RLP in Verbindung mit Artikel 91 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz auf vollständige Vorlage der Akten verpflichtet. Diese umfasste unter anderem alle dienstliche Kommunikation (auch E-Mails) mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand. Die Unterlagen der Phase 2 (14./15. Juli 2021) waren bis zum 30. Dezember 2021 zu liefern. Eingegangen ist diese einzelne E-Mail mit dem Einsatzbericht des Piloten erst in Verbindung mit der Übermittlung der Videos am 19. September 2021.

Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion

Quelle: Polizei RLP

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