Landessportbund Rheinland-Pfalz informiert
Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zulässig
Mainz. Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung (9. COBeLVO) erlassen, mit der ab Mittwoch, 10. Juni, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen des Stufenplans ,Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ gelten.
Unter anderem ist der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten, bei denen das Abstandsgebot und allgemeine Schutzmaßnahmen eingehalten werden können, wieder erlaubt. Auch Hallenbäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Die vorsichtige Wiederaufnahme des Sportbetriebes wird durch die Umsetzung des Stufenplans planmäßig fortgeführt. Nachdem die ersten beiden Stufen Lockerungen für den Trainingsbetrieb im Außen- wie Innenbereich unter den allgemeinen Schutzmaßnahmen und Abstandsregelungen ermöglicht haben, ist auf Grundlage der 9. COBeLVO nun auch der Wettkampfbetrieb im Sport wieder eingeschränkt möglich. Dies gilt jedoch nur für Sportarten, die kontaktfrei ausgeübt werden können und das Abstandsgebot von 1,5 Metern bzw. drei Metern - sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung, insbesondere im Innenbereich, mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist - eingehalten wird. Auch die Benutzung von sanitären Einrichtungen wie Dusche und Umkleideräumen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
Zudem liefert die 9. COBeLVO den gesetzlichen Rahmen einer weiteren Öffnung im Bereich der Schwimm- und Spaßbäder. Diese dürfen nun auch in geschlossenen Räumen wieder öffnen. Hier gelten jedoch wie für alle anderen sportlichen Betätigungen in geschlossenen Räumen neben dem allgemeinen Abstandsgebot zusätzlich die Personenbegrenzung (1 Person je 10 m²) und die Pflicht zur Kontakterfassung aller Personen unter Beachtung der DSGVO. Auch für die Belüftung der Räumlichkeiten und die Sicherstellung der Einhaltung der Abstandsregelungen (z.B. Anbringung von Wegekonzepten zur Vermeidung von Personenansammlungen] müssen die Betreiber der Sportstätten Sorge tragen. Hierzu hat die Landesregierung die bestehenden Hygienekonzepte auf Grundlage der neuen Landesverordnung aktualisiert.
Für die konkrete Sportausübung gelten weiterhin die sportartspezifischen Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erstellt und regelmäßig modifiziert werden. Für Veranstaltungen im Freien gilt unter der Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen eine Zulassung von bis zu 250 Personen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 Personen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig. Für alle Veranstaltungen gilt insbesondere das Abstandsgebot, und die Pflicht, zur Kontakterfassung, in geschlossenen Räumen zudem die Maskenpflicht. Sofern die Teilnehmer*innen keine zugewiesenen Plätze haben, gilt auch die Personenbegrenzung(1 Person je 10 m²).
Weitere Infos unter www.lsb-rlp.de.
25.11.:Remagen: Krankenhaus Maria Stern schließt seine Türen
- K. Schmidt: Es läuft, wie politisch gewünscht. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister hat ein Gutachten veröffentlicht im Vorgriff auf die neue Krankenhausplanung des Landes, in dem es heißt: "In einigen Regionen,...
- Wolfgang Huste: Meine Forderungen, auch die Forderungen der Partei Die Linke, lauten: 1. Krankenhäuser müssen in erster Linie dem Wohle der Patienten dienen, dürfen nicht Gewinn orientiert wirtschaften. Es ist zumindest...
Bürger wollen Kita Burgzwerge dauerhaft am jetzigen Platz erhalten
- Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
„Wie viel Religion verträgt unsere Stadt?“
- H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
- Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
Bürgersprechstunde der SPD Oberwinter
Susanne Müller, MdL geht von Tür zu Tür
Oberwinter. Am Freitag, 28.11. 2025 von 16 Uhr bis 18 Uhr, lädt die SPD Oberwinter alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgersprechstunde in die SPD-Geschäftsstelle, Hauptstraße 117, ein.
Weiterlesen
Der Erlös wird für beeinträchtigte Menschen in der Umgebung verwendet werden
Erfolgreiches Herbstfest der Schützen
Remagen. Das Herbstfest der Remagener Schützen war mal wieder sehr erfolgreich. So konnten zur großen Freude der Schützen neben einer Reihe von Mitgliedern auch zahlreiche Gäste aus der Bevölkerung sowie Vereinsabordnungen begrüßt werden.
Weiterlesen
Remagen. Am Tag der Demokratie standen Gespräche, Austausch und Beteiligung im Mittelpunkt.
Weiterlesen
