Das Antragsverfahren der Wiederaufbauhilfe startet

Flut: Fördergelder können beantragt werden

Flut: Fördergelder können beantragt werden

65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 davon im Ahrtal.Foto:ROB

Region. „Das Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz und die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift zu den Förderrichtlinien schaffen eine finanzielle Unterstützung für die Betroffenen, um Wiederaufbau und Reparaturen zu stemmen, wie es sie in Rheinland-Pfalz nach einem Hochwasser noch nie gegeben hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, als sie zusammen mit Kabinettsmitgliedern die Förderrichtlinien in Mainz vorgestellt hat. „Mit einem historischen Hilfspaket werden die Menschen in den betroffenen Regionen der Extremwetterkatastrophe finanziell unterstützt. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Von Montag an können die Betroffenen erste Förderanträge stellen. Die Wiederaufbauhilfen sollen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der Ministerrat hat eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die das entsprechende Förderverfahren regelt.“

„65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 allein im Ahrtal. Ich bin daher sehr froh, dass ab Montag die Wiederaufbauhilfe beantragt werden kann. Mit dem Sondervermögen und der jetzt vorliegenden Förderrichtlinie haben Privathaushalte, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Winzer und Winzerinnen, Vereine und Kommunen eine Planungsgrundlage“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer

„Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien war uns wichtig, einen Aufbau zu fördern, der hochwasserresistent und nachhaltig ist. Er soll den Menschen ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben und diese wiederaufzubauen. Da wo das nicht möglich ist, soll der Wiederaufbau auf hochwassersicheren Ausweichflächen möglich sein. Ich bin voller Respekt für die Tatkraft der Menschen im Ahrtal, aber auch in Trier-Ehrang und den anderen Gebieten, die von der Flut im Juli schwer betroffen wurden. Sie haben Schutt beseitigt, ihre Häuser entkernt, wo möglich auch schon Schäden beseitigt. Sehr viel wurde schon geschafft“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Tausende Menschen in den betroffenen Gebieten haben durch die Flutkatastrophe massive Schäden zu beklagen, nicht wenige haben alles verloren. Wir unterstützen die Geschädigten beim Wiederaufbau mit umfassenden finanziellen Hilfen. Die Unterstützung für Privathaushalte reicht von einer Pauschale für Schäden am eigenen Hausrat bis hin zur Förderung des Wiederaufbaus zerstörter Gebäude. Damit die Betroffenen möglichst schnell Geld erhalten, setzen wir auf ein elektronisches, einfaches Antragsverfahren. Auch Abschlagszahlungen sind möglich, wenn zum Beispiel noch Erlaubnisse und Genehmigungen nachgereicht werden müssen. Es ist unsere oberste Priorität, den Betroffenen jetzt einfach, unbürokratisch und dabei sicher die dringend notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch der Solidarität der Länder und des Bundes, die gemeinsam den nationalen Aufbaufonds finanzieren“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen zu den Hilfen für Privathaushalte. Klimaschutzministerin Anne Spiegel erklärte: „Die starke Zerstörung der Infrastrukturen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in den Hochwassergebieten der Ahr und Eifel erfordern einen schnellen, aber auch nachhaltigen Wiederaufbau. Es ist sehr wichtig, dass wir den Kommunen mit den Mitteln des Aufbaufonds die erforderliche Planungssicherheit geben können. Wir werden die Maßnahmenträger durch intensive Beratung und durch ein effizientes Förderverfahren bestmöglich unterstützen.“ Ministerin Spiegel betonte den Geist der Zusammenarbeit: „Der nachhaltige und klimaangepasste Wiederaufbau der Daseinsvorsorge, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen wie auch die Beseitigung der Schäden an unseren Gewässern sind gewaltige Aufgaben, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem unermüdlichen Einsatz der Handelnden und aller Helfenden vor Ort.“

„Die schreckliche Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmer, Handwerksbetriebe, Winzer und Landwirte schwer getroffen und teilweise sogar völlig zerstört. Die Wiederaufbauhilfen sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zurück ins Wirtschaftsleben. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern, dem DLR Mosel, der Investitions- und Strukturbank und den Kreisverwaltungen, die die betroffenen Betriebe im Antragsverfahren eng begleiten und fachkundig beraten werden, garantieren wir praxisnahe Abläufe“, so Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Sie bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Im engen Dialog arbeiten wir daran, das Verfahren möglichst einfach und schlank, aber dennoch sicher zu gestalten – und fortlaufend zu optimieren. Ich begrüße, dass wir dabei auch Abschlagszahlungen auf Reparaturkosten auszahlen können. Wir setzen uns darüber hinaus weiterhin für einen direkten Gesprächsdraht zwischen Bund und Europäischer Union ein, um die notwendigen Rahmen und förderrechtlichen Spielräume zu erweitern“, so Ministerin Schmitt.

„Vom Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge, Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Straßen, profitieren alle. Deshalb sorgt das Land für eine umfassende Unterstützung der Kommunen. Sie erhalten nicht nur eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Wiederaufbaukosten für die öffentliche Infrastruktur, sondern die teilweise selbst schwer getroffenen Gemeindeverwaltungen sollen auch durch zusätzliches Personal unterstützt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz. „Auch private Träger sozialer Infrastruktur, insbesondere gemeinnützige Vereine, erhalten einen umfassenden Zuschuss, teils in Höhe von bis zu 100 Prozent der Wiederaufbaukosten. Damit sorgen wir dafür, dass das öffentliche Leben zügig wieder funktioniert“, so Minister Lewentz.

Beim Wiederaufbau im Ahrtal steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Bei der Zukunftskonferenz am 30. September wird die Landesregierung darüber informieren, wie sich die neue Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes an der Ahr aufgrund der Erkenntnisse aus dem Hochwasser vom Juli in den einzelnen Orten darstellt und auf die Möglichkeit der Wiedererrichtung von zerstörten Bauwerken auswirkt. In Bürgerkonferenzen sollen dann detaillierte Fragen in den einzelnen Ortsgemeinden besprochen werden können. „Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die Gemeinden, Verbandsgemeinden, der Landkreis und die Landesregierung schaffen damit die Planungsgrundlage für eine dem Klimawandel angepasste Infrastruktur sowie eine hochwasserangepasste Dorf- und Stadtgestaltung. Das ist ein wichtiger Meilenstein für ein Ahrtal mit Zukunft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Klimaschutzministerin Anne Spiegel, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

Auf der Website www.wiederaufbau.rlp.de finden Betroffene Informationen zur Wiederaufbauhilfe, Antworten auf die häufigsten Fragen und sie gelangen ab Antragsstart über diese Website auch zu den Formularen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei