Symbolbild. Foto: pixabay.com

Am 14.08.2023

Allgemeine Berichte

Die Beliebtheit von Lastenfahrrädern steigt stetig an, so auch in der Kreisstadt

Bad Neuenahr-Ahrweiler fördert Lastenräder

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Seit dem Jahr 2019 leistet die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Unterstützung für Familien, Unternehmen, Vereine und andere Gruppen bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Nach der erfolgreichen Förderung von 21 Fahrrädern bis heute, setzt die Stadt diese fördernde Maßnahme auch im aktuellen Jahr fort.

Im Jahr 2023 besteht weiterhin großes Interesse an dieser Förderung, wie zahlreiche Anrufe seit Beginn des Jahres verdeutlichen. Die Beliebtheit von Lastenfahrrädern steigt stetig an, sei es aufgrund von Klimaschutzaspekten, gesundheitlichen Gründen oder der Bequemlichkeit, da die lästige Parkplatzsuche entfällt. Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern im Stadtgebiet zeigen einheitlich positive Ergebnisse: Die Anreise zum Ziel erfolgt schneller, die zeitaufwendige Parkplatzsuche entfällt und es entsteht eine engere Verbindung zu den Kindern, die oft im Fahrrad mitfahren. Nebenbei profitieren auch die Umwelt und die Gesundheit von dieser Entwicklung.

Peter Diewald, der Erste Beigeordnete der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, betont: „Die Stärkung des Fahrradverkehrs, einschließlich des Einsatzes von Lastenfahrrädern, ist ein Bestandteil unserer umfassenden Strategie für Bad Neuenahr-Ahrweiler, wie sie im aktuellen städtischen Radverkehrskonzept reflektiert wird. Daher ist es nur konsequent, dass wir die Förderung von Lastenfahrrädern auch in diesem Jahr fortsetzen.“

Die Antragsmöglichkeit für die Förderung von Lastenfahrrädern erstreckt sich vom 15. August 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die gewährte Förderung beträgt 25 Prozent des Nettopreises, bis zu einem maximalen Betrag von 1.000 Euro.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung und Bewilligung der Förderung vor dem Kauf oder der Bestellung des Fahrrads erfolgen muss. Nachträgliche Förderungen sind nicht möglich. Bei eventuellen Unklarheiten oder Fragen steht die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 02641/87-288 zur Verfügung. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger auch umfassende Informationen zur Vorgehensweise oder können ihre Fragen klären.

Weitere Informationen

Die genaue Förderrichtlinie sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der offiziellen Internetseite der Stadt abrufbar unter: https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/klimaschutzmanagement/foerderrichtlinie-lastenfahrraeder/BA

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