Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die derzeit zehn häufigsten Fragen

Corona-Infektion:Was gilt es zu beachten?

Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten?

Wie man handeln muss, wenn der Selbsttest zwei Streifen zeigt oder der offizielle Schnelltest positiv ist, darüber informiert das Gesundheitsamt. Foto: AdobeStock_357915998

Kreis Mayen-Koblenz. Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Absonderung, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:

1. Was mache ich bei einempositiven Selbsttest?

Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen Schnelltest (PoC-Antigentest) durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen (es gibt keine Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests). Ist auch das Ergebnis dieses Tests positiv, hat sich die positiv getestete Person weiterhin in Isolation zu begeben. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.

2. Wie lange dauertdie Absonderung?

Corona-positive Personen und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ab Tag 7 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

• Abstrich bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)

• reguläres Isolationsende: 29. März

• Freitestung ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.

3. Wann erhalte ich eineGenesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver PoC-Test (Schnelltest mit Zertifikat) reicht dafür nicht aus.

4. Wie lange ist diese gültig?

Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sollte die genesene Person mindestens eine Impfung haben, wird keine Genesenenbescheinigung benötigt.

5. Wann erhalte ich eineQuarantäne-Anordnung?

Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Aufgrund der hohen Fallzahlen erfolgt dies aktuell mit ein paar Tagen Verzögerung. Zu beachten ist, dass ein positives PCR-Ergebnis vom Gesundheitsamt benötigt wird, um das Schreiben ausstellen zu können.

Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (PoC-Test), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

6. Wer ist enge Kontaktperson? Wer muss in Quarantäne?

Enge Kontaktpersonen sind alle Menschen, die sich länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) im Nahbereich (weniger als 1,5 Meter) aufgehalten haben oder die sich mit der infizierten Person länger als 10 Minuten im selben, nicht ausreichend belüfteten Raum, unabhängig vom eingehaltenen Abstand, mit oder ohne adäquaten Schutz, aufgehalten haben.

7. Wer ist von derAbsonderungspflicht befreit?

• Minderjährige

• Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster)

• frisch vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung ist mehr als 14 Tage, aber nicht länger als 3 Monate her)

• frisch genesene Kontaktpersonen (Infektion innerhalb der letzten 3 Monate)

• genesene Personen, die mindestens eine weitere Impfung haben

8. Wie erhalten Kontaktpersonen einen Nachweiszur Absonderung?

Nur Kontaktpersonen, die nicht von der Absonderungspflicht befreit sind, erhalten Verfügungen, nachdem die positiv getestete Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten ihrer Kontakte übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Diese und weitere Informationen zur Quarantäne findet man unter www.kvmyk.de/corona-info

9. Was mache ich, wenn meine Corona-Warn-App rot ist?

Ruhe bewahren und überlegen, mit wem der Kontakt stattgefunden haben könnte. Vor allem bei Symptomen sollte man umgehend einen qualifizierten Schnelltest an einer Teststation machen lassen.

10. Wo kann ichmich testen lassen?

Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz