Ein grüne Bändchen am Arm soll signalisieren, dass die Kunden geimpft und/oder genesen sind. Das soll die Einlasskontrollen in Geschäften vereinfachen

Einzelhandel: „Bändchenregel“ in Rheinbach eingeführt

Einzelhandel: „Bändchenregel“ in Rheinbach eingeführt

DIe Innenstadt von Rheinbach. Foto: Archiv

Rheinbach. Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote dürfen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen und besucht werden. Der Nachweis der sogenannten 2G-Regelung ist durch die für die jeweiligen Einrichtungen und Angebote Verantwortlichen oder von ihnen beauftragte Personen zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen. Zur Überprüfung digtaler Impfzertifikate soll dabei die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen.

Zur Vereinfachung der „2-G-Zurittsregel“ führt die Stadt Rheinbach gemeinsam mit dem Gewerbeverein nun ein vereinfachtes Verfahren mit der sogenannten „Bändchenregel“ ein.

Die Gewerbetreibenden, die lediglich immunisierten Personen Zutritt gewähren dürfen, können bei Besuchenden, vor Betreten des Ladengeschäfts, anstelle des Immunisierungsnachweises das Tragen eines entsprechenden Bändchens kontrollieren.

Bei Vorlage eines Immunisierungsnachweises in Verbindung mit einem Ausweispapier wird ab dem 18. Dezember 2021 an folgenden Stellen ein nicht ablösbares grünes Armband ausgegeben: Aceteria Salatbar, Elektro Pieke, Foto Eich, Gabi Moden, Heidi’s Anziehungspunkt, Landgraf.

Die Stadt Rheinbach gibt die Bändchen zu den Öffnungszeiten im Rathaus und im Glasmuseum aus.

„Von der Regelung versprechen wir uns eine spürbare Erleichterung für die Menschen, die gerade in der Weihnachtszeit entspannt shoppen wollen. Auch für die Geschäftsinhabenden ist es einfacher, den Zugang zu regeln und dabei den Überblick zu behalten“, führt Oliver Wolf, Vorsitzender des Gewerbevereins aus.

Die innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises, des Kreises Euskirchen sowie der Stadt Bonn ausgegebenen Bändchen gelten auch im Bereich der Stadt Rheinbach als Zugangsberechtigung, sofern auf Ihnen der Ausgabetag bzw. der Tag der Gültigkeit kenntlich gemacht ist. Die in Rheinbach ausgegebenen Bändchen können ebenso zum Einkauf in den o. g. anderen Kommunen genutzt werden.

„Es ist mir sehr wichtig, dass wir im alltäglichen Leben zu Lösungen kommen, die unbürokratisch und leicht verständlich sind und dennoch den gebotenen Schutz bieten“, so Bürgermeister Ludger Banken.

Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 21.12.2021. Diese wird ggfls. formlos verlängert, sofern die Rechtsgrundlage aus der Coronaschutzverordnung weiterhin von Bestand bleiben sollte. (Anm. der Redaktion: Redaktionsschluss für die Ausgabe 51/2021 war am 17.12.).

Pressemitteilung Stadt Rheinbach