Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen:

Flut-Soforthilfe: Antragsfrist verlängert

Flut-Soforthilfe: Antragsfrist verlängert

Betroffene Unternehmen haben zehn Tage länger Zeit für einen Antrag. Foto:ROB

Kreis Ahrweiler. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist daraufhin, dass Unternehmen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, noch bis Freitag, 10. September, einen Antrag auf

Soforthilfe stellen können. Ursprünglich sah die Richtlinie „Soforthilfe Unternehmen RLP 2021“ des Landes Rheinland Pfalz nur bis Ende August die Möglichkeit einer Antragstellung vor.

Die Kreiswirtschaftsförderung hatte beim Wirtschaftsministerium des Landes auf eine Verlängerung der Antragsfrist gedrängt, um den Unternehmen mehr Zeit für die Antragstellung zu gewähren. Dem kam das Landeswirtschaftsministerium jetzt mit der Fristverlängerung bis 10. September nach.

„Viele betroffene Unternehmen in unserer Region waren bislang verständlicherweise aufgrund des immensen Schadenbildes mit anderen Dingen beschäftigt. Wir haben daher das Land gebeten, eine Fristverlängerung vorzunehmen. Auch wenn wir uns erhofft hätten, dass die Frist nicht nur um 10 Tage verlängert wird, weisen wir unsere betroffenen Unternehmen auf das neue Fristende hin“, so der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies, MdL.

Die „Soforthilfe Unternehmen“ kann unabhängig von anderen Soforthilfen beantragt werden und wird als Pauschale in Höhe von 5000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Die Kreiswirtschaftsförderung appelliert an betroffene Unternehmen, den Antrag – soweit noch nicht erfolgt – zur Fristwahrung bis spätestens 10. September 2021 zu stellen und hierfür ausschließlich das Online-Verfahren zu verwenden. Der Antragsvordruck ist auf www.kreis-ahrweiler.de unter „Soforthilfe für betroffene Unternehmen“ zu finden.

Da die Bearbeitung und Auszahlung der Soforthilfe für Unternehmen aus dem Kreis Ahrweiler in Amtshilfe durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erfolgt, ist das digital ausgefüllte Antragsformular rechtzeitig vor Fristende per E-Mail an Hochwasser-Soforthilfe@kvmyk.de zu senden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler