Allgemeine Berichte | 17.01.2024

Kreis Ahrweiler: Eis und Schnee behindern Abfallentsorgung

Symbolbild. Foto: Pixabay

Kreis Ahrweiler. Aufgrund der aktuellen Schneefälle und Glatteisverhältnisse im Kreisgebiet besteht die Möglichkeit von Einschränkungen bei der Abfallentsorgung. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler (AWB) möchte die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen und gibt einige Hinweise, um mögliche Unannehmlichkeiten zu minimieren.

Der AWB ist bestrebt, alle Straßen zu befahren und die Abfallbehälter zu entleeren. Allerdings unterscheiden sich die schweren Abfallfahrzeuge erheblich von herkömmlichen Lastkraftwagen in Bezug auf Bauweise, Fahrzeugtechnik und Beladung. Bei winterlichen Witterungsverhältnissen sind sie daher auf gut zugängliche, geräumte und gestreute Straßen angewiesen. Die Fahrerinnen und Fahrer tragen die alleinige Verantwortung für ihre Fahrzeuge und müssen im Einzelfall entscheiden, ob die Straßenverhältnisse ein sicheres Befahren ermöglichen. Es ist den Fahrerinnen und Fahrern nicht möglich, unnötige Risiken einzugehen. Falls Straßen nicht befahrbar sind, wird empfohlen, die Abfallbehälter und -säcke an der nächstmöglichen erreichbaren Stelle, beispielsweise an einer Hauptstraße oder einem gut zugänglichen Bereich, bereitzustellen. Dadurch können Anwohnerinnen und Anwohner dazu beitragen, dass die Abfallabholung trotz winterlicher Straßenverhältnisse möglich ist.

Aufgrund der Witterungsbedingungen können die Leerungstouren länger dauern. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten einhalten, wodurch die Abfuhr aus rechtlichen Gründen selbst bei passierbaren Straßen gelegentlich ausfallen kann. Die Abfuhrunternehmen streben an, zuerst nicht anfahrbare Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt zu bedienen. Sollte der Abfall zum vorgesehenen Termin nicht abgeholt werden, empfiehlt der AWB, die Behälter vorerst stehen zu lassen, um eine nachträgliche Leerung zu ermöglichen. Falls dies innerhalb von drei Tagen nicht erfolgt, sollten die Behälter wieder eingeholt werden. Die Leerung wird zum nächsten regulären Termin durchgeführt. Zusätzliche Abfälle können als Beistellungen mitgenommen werden. Restabfälle sollten dabei in einem Kunststoffsack oder Karton bereitgestellt werden, während Bioabfälle nur in einem Karton oder Papiersack abgelegt werden dürfen. Alle Abfälle werden auf jeden Fall entsorgt, wenn auch möglicherweise etwas später als geplant.

Besonderer Hinweis für die Gelbe Tonne: Die Leerung der Gelben Wertstofftonnen erfolgt außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung und ist privatwirtschaftlich organisiert. Gemäß Gesetz ist die „Der Grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) für die Sammlung und Verwertung der gesammelten Verkaufsverpackungen verantwortlich. Im Auftrag des DSD wird die Leerung der Gelben Tonnen im Kreis Ahrweiler durch die Entsorgungsfirma Remondis durchgeführt. Informationen über ausgefallene Leerungen der Gelben Tonne sind daher ausschließlich bei der Firma Remondis erhältlich (Telefon: 02642 / 972-222). Der AWB kann in diesem Fall keine detaillierten Angaben über ausgefallene Leerungen machen.

Weitere Informationen sind auch unter www.meinawb.de verfügbar.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

Symbolbild. Foto: Pixabay

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