Allgemeine Berichte | 06.12.2022

Grund hierfür ist, dass das Sirenennetz im Landkreis größtenteils noch nicht auf das digitale System umgestellt wurde und somit keine entsprechenden Sirenensignale und Warndurchsagen möglich sind

Kreis MYK: Großteil der Kommunen nimmt nicht an bundesweitem Warntag teil

Am bundesweiten Warntag nehmen die Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz, mit Ausnahme der Stadt Mayen, nicht teil.  Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreis Mayen-Koblenz. Am bundesweiten Warntag, der am Donnerstag, 8. Dezember, stattfindet, nehmen die Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz, mit Ausnahme der Stadt Mayen, nicht teil. Darauf verständigten sich Rainer Nell, Brand- und Katastrophenschutzinspektor im Landkreis, und die Wehrleiter der jeweiligen Städte und Verbandsgemeinden. Grund hierfür ist, dass das Sirenennetz im Landkreis – Mayen ausgenommen – noch nicht auf das digitale System umgestellt wurde und somit keine entsprechenden Sirenensignale und Warndurchsagen möglich sind. Die Umstellung auf digitale Sirenen befindet sich zurzeit in Planung.

Bei einer entsprechenden Schadenslage erfolgt die Warnung der Bevölkerung in den jeweiligen Kommunen derzeit über die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel wie Rundfunksender und App-Server (zum Beispiel NINA oder KATWARN), über Lautsprecherdurchsagen der Freiwilligen Feuerwehren und über deren soziale Medien.

Traditionell sendet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe am bundesweiten Warntag eine Warnmeldung an alle an das MoWaS angeschlossene Warnmittel und Warnmultiplikatoren, wie zum Beispiel Sirenen, Rundfunksender und App-Server. Zugleich soll die Gelegenheit genutzt werden, den Menschen in Deutschland das System Cell Broadcast bekannt zu machen, bei dem über die Mobilfunknetze eine Warnmeldung übermittelt wird. Ebenso können die Bundesländer und Kommunen ihre Warnmittel, wie zum Beispiel Sirenen, auch weiterhin manuell auslösen.

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Am bundesweiten Warntag nehmen die Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz, mit Ausnahme der Stadt Mayen, nicht teil. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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