Die Stadtbibliothek Bad Neuenahr-Ahrweiler soll Schritt für Schritt unter das Dach der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH.  Foto: GS

Am 08.04.2025

Allgemeine Berichte

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler will außerdem Entsiegelung privater Flächen und Begrünungen von Bauten fördern

Neues Konzept für Stadtbibliothek

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Klimaschutz nimmt in der Politik der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler einen hohen Stellenwert ein. Entsprechend hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung zwei neue Förderrichtlinien auf Basis des städtischen Klimaanpassungskonzeptes auf den Weg gebracht. Und dies einstimmig, wobei die Kommentare der Fraktionen von „sinnvolle und zielgerichtete Förderangebote“ (Vitus Appel, CDU), „es wäre schön, wenn das Signal auch gehört würde“ (Ursula Koll, SPD) bis zu „Vorreiterrolle im Kreis Ahrweiler“ (Christoph Scheuer, Grüne) reichten. So hat das Gremium eine Förderrichtlinie zur Entsiegelung und naturnahen Begrünung von Flächen im Stadtgebiet auf den Weg gebracht.

Hintergrund: Die Versiegelungsdichte in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Versiegelte Bereiche heizen sich schnell auf und speichern diese Hitze über einen langen Zeitraum, wodurch es zur vermehrten Bildung von Hitze-Hotspots kommt. Eine Verbesserung des Lokalklimas kann laut Sitzungsvorlage von Bürgermeister Guido Orthen nur durch umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen realisiert werden. Um Hitze-Hotspots effektiv entgegenwirken zu können, müssen auch auf Privatgrundstücken Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Zuschuss für Entsiegelung

„Durch den Erlass einer entsprechenden Förderrichtlinie sollen Anreize zur Entsiegelung im privaten Bereich geschaffen werden“, so Orthen. Förderfähig sollen dabei sowohl die Entfernung und der Abtransport von Altbelägen als auch die Einbringung von Mutterboden und die Neubepflanzung der Flächen sein. Die Mindestgröße der Fläche, um für eine Förderung in Betracht zu kommen, beträgt zehn Quadratmeter. Die Stadt übernimmt bei der Umgestaltung der Flächen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme, maximal jedoch 1500 Euro, wobei eine Mindestfördersumme von 150 Euro nicht unterschritten werden darf. Für das laufende Jahr sind für die Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 30000 Euro im Haushalt der Stadtplanung eingeplant. In den kommenden Jahren soll die Förderrichtlinie dann mit angepassten Haushaltsmitteln verstetigt werden.

Begrünung baulicher Anlagen

Zudem hat der Stadtrat den Erlass einer Förderrichtlinie zur Begrünung von baulichen Anlagen im Stadtgebiet beschlossen. Denn vor allem in Stadtteilen mit einem hohen Bauvolumen und einem hohen Versieglungsgrad kann es in den Sommermonaten durch die starke Aufheizung am Tag und der daraus resultierenden Wärmeabgabe bei Nacht zu einem ausgeprägten Wärmeinseleffekt kommen. Eine der effektivsten Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas stellen Begrünungen von Gebäuden und den anliegenden Flächen dar. Gefördert werden sollen folglich die fachgerechte Begrünung von baulichen Anlagen, insbesondere Dach- und Fassadenbegrünungen auf Wohnhäusern und Garagen. Dazu zählen sowohl extensive als auch intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünungen, einschließlich der Anschaffung von Pflanzgut sowie erforderlicher Rank- und Kletterhilfen. Die Stadt übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Umsetzung der Dach- und Fassadenbegrünung, maximal jedoch 2000 Euro pro Vorhaben. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für das laufende Haushaltsjahr stehen Mittel aus dem Förderprogramm KIPKI in Höhe von 50000 Euro zur Verfügung. Je nach Resonanz des Förderprogrammes soll dieses verstetigt werden und entsprechende Haushaltsmittel in den kommenden Jahren eingestellt werden.

Stadtbibliothek im Kurpark

Eingestellt werden soll auch eine neue Leitung der Stadtbibliothek. Dies durch die Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH (ABMG). Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zusammen mit der ABMG ein Konzept zu erstellen, das die vollständige oder sukzessive Eingliederung der Stadtbibliothek in die ABMG ab 2026 gewährleistet. Hintergrund: In den städtischen Gremien wurde in den vergangenen Jahren mehrfach darüber beraten, dass die Stadtbibliothek baulich und konzeptionell in die neuen Kurparkliegenschaften integriert werden soll. Dadurch werden laut Stadt-Vize Peter Diewald räumliche Synergieeffekte erwartet, aber auch sinnvolle Verknüpfungen im Bereich der Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Mit Beginn der Baumaßnahme gelte es nunmehr neben der reinen Baumaßnahme den Übergang der Stadtbibliothek in die Zuständigkeit der ABMG fachlich und inhaltlich vorzubereiten. In diesem Prozess ist, so der Erste Beigeordnete, „zum aktuellen Zeitpunkt die Personalbeschaffung für die Neuanstellung der Bibliotheksleitung sehr wichtig, um die fachliche Begleitung der Neukonzeption der Stadtbibliothek während des baulichen Prozesses zu gewährleisten“. Dabei solle das Arbeitsverhältnis mit der AMG geschlossen werden. Die Kosten für Personal und Betrieb verbleiben in 2025 bei der Stadt. Nachdem eine neue Leitung gefunden sei, soll die Betriebsführung der Stadtbibliothek in die Zuständigkeit der AMG schrittweise erfolgen. Die vollständige Integration der Bibliothek in die Zuständigkeit der AMG soll mit dem Umzug in die neue Liegenschaft abgeschlossen sein. GS

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