Allgemeine Berichte | 29.11.2021

Spitzentreffen des RKK Deutschland mit Gesundheitsminister Clemens Hoch: Bundesverband empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen beim Sitzungskarneval eine 2G-Plus-Regelung

Sitzungskarneval: Neue Regelungen und Empfehlungen

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Rheinland-Pfalz. Seit wenigen Tagen ist die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Diese enthält verschärfte Regelungen, um den steigenden Inzidenzzahlen entgegenzuwirken. Mit Sorge blicken vor allem auch die Karnevalisten auf die aktuelle Entwicklung. Im Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit trafen sich daher Staatsminister Clemens Hoch gemeinsam mit RKK-Präsident Hans Mayer und RKK-Geschäftsführer Gerd-Walter Adler zu einem Spitzengespräch.

Der von manchen Menschen in den letzten Tagen geäußerte Vorwurf, der Karneval sei für ein Ansteigen der Inzidenzwerte verantwortlich, widerspricht RKK-Präsident Hans Mayer vehement: „Wenn man sich die Deutschlandkarte ansieht, stellt man fest, dass die höchsten Inzidenzwerte in den Bundesländern vorliegen, wo man wenig oder gar keinen Karneval feiert. Wer also den 11.11. für die aktuelle Situation verantwortlich macht, liegt vollkommen falsch“, so Hans Mayer. Er betont, dass die seinem Bundesverband angeschlossenen Vereine (über 1.400) größten Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen legen.

Im Gespräch mit Gesundheitsminister Hoch wurde insbesondere der Sitzungskarneval thematisiert, da man über den Straßenkarneval zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen kann. Vor allem die letzten Wochen haben gezeigt, wie schnell es zu Veränderungen beim Pandemie-Geschehen kommen kann.

Die seit dem 24.11.2021 geltende Corona-Bekämpfungsverordnung sieht vor, dass Sitzungen unter Einhaltung der 2G-Regelungen durchgeführt werden können. Gesundheitsminister Hoch betonte, dass weitere Verschärfungen nicht ausgeschlossen werden können, sondern im Falle weiterhin steigender Zahlen eher zu erwarten sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund, empfiehlt die RKK ihren Mitgliedsvereinen ausdrücklich, eine 2G-Plus-Regelung beim Sitzungskarneval für die Erwachsenen anzuwenden. Die 2G-Personen sollen also zusätzlich vor Eintritt ein aktuelles Testergebnis vorlegen oder vor Ort einen Test durchführen. Staatsminister Clemens Hoch begrüßte diese Empfehlung ausdrücklich.

Ausführlich thematisiert wurde beim Gespräch im Gesundheitsministerium auch die Situation der 12 bis 17jährigen Jugendlichen. Für diese gilt nach derzeitiger Gesetzeslage beim Sitzungskarneval die 3G-Regelung. Im Falle der Nichtimpfung können sie also mit einem negativen Test den Zutritt zu den Sitzungen erhalten.

Sollte der Gesetzesgeber die Vorschriften verschärften, dann ist für diese Altersgruppe eine 2G-Regelung zu erwarten. „In unseren Tanzgruppen ist das die stärkste Altersklasse“, betont RKK-Geschäftsführer Gerd-Walter Adler. Und RKK-Präsident Hans Mayer ergänzt: „Werden die Vereine eine solche Regelung beim Sitzungskarneval verkraften? Könnten die Trainerinnen und Trainer bei den Tanzdarbietungen auf die ungeimpften Jugendlichen verzichten? Das sind wichtige Fragen, die wir nun mit unseren Vereinen diskutieren werden.“ Gemeinsam mit Staatsminister Hoch wurde vereinbart, dass es insbesondere in dieser Thematik in einigen Wochen ein weiteres Spitzengespräch mit dem RKK geben wird.

Wenn das Brauchtum Karneval gelebt wird, dann sollen Kinder und Jugendliche am karnevalistischen Geschehen auch teilhaben, so die einhellige Meinung von RKK-Präsident Hans Mayer und Staatsminister Clemens Hoch. Für den RKK ist ebenfalls wichtig, dass das gesellschaftliche Leben durch die Pandemie nach Möglichkeit nicht nochmals zum vollständigen Erliegen kommt. „Man soll gegebenenfalls alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, um den Karneval unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu feiern, auch wenn das dann vielleicht nicht in der Art und Weise erfolgen kann, wie man dies aus früheren Zeiten kennt“, so Hans Mayer. Die Gesundheit der Aktiven sowie der Gäste habe dabei höchste Priorität.

Wie Staatsminister Hoch im Laufe des Gesprächs betonte, kommt der länderübergreifenden Hilfe eine zunehmende Bedeutung zu. In Rheinland-Pfalz werden daher auch Intensivpatienten aus Bayern, Sachsen und Thüringen versorgt. Die Schilderungen über die Krankheitsverläufe sowie den Einsatz des Personals veranlassten die Repräsentanten des RKK nochmals dazu, den betroffenen Beschäftigten in den Krankenhäusern ausdrücklich für den Einsatz zu danken. „Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass die aktuellen Bilder bald der Vergangenheit angehören. Auch deshalb empfehlen wir unseren Vereinen noch mehr zu tun, als es die gesetzlichen Vorschriften derzeit verlangen“, so RKK-Präsident Hans Mayer.Pressemitteilung

RKK Deutschland

Hans Mayer und Clemes Hoch. Foto:privat

Hans Mayer und Clemes Hoch. Foto:privat

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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