Koblenzer Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Helikoptereinsatz ab
Steillagenweinbau: Hubschrauberspritzung bleibt zulässig
VG Cochem. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat am Dienstag, 27. Mai einen Eilantrag gegen die für 2025 erteilten Genehmigungen zur Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen per Hubschrauber in den Steillagen abgewiesen. Die Klage war von der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. und der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Rheinland-Pfalz eingereicht worden.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Wolfgang Lambertz, begrüßte die Entscheidung als bedeutenden Teilerfolg für den Steillagenweinbau an der Mosel, wie die Verbandsgemeinde Cochem mitteilte. Nach seinen Worten sei der Weinbau bereits wirtschaftlich stark unter Druck, die rechtliche Unsicherheit durch das laufende Verfahren habe die Situation vieler Winzer zusätzlich verschärft. Zahlreiche Betriebe hätten sich in ihrer Existenz bedroht gesehen.
Bereits am Freitag der Vorwoche war das Verfahren hinsichtlich des Einsatzes von Drohnen und Hubschraubern für Pflanzenschutzmaßnahmen getrennt worden. Nun wurde das Eilverfahren zum Hubschraubereinsatz abgelehnt. Am Tag der Entscheidung war der Hubschrauber bereits zum dritten Mal in der Verbandsgemeinde Cochem im Einsatz.
Durch die aktuelle Gerichtsentscheidung ist davon auszugehen, dass auch die verbleibenden Pflanzenschutzdurchgänge in dieser Saison wie geplant durchgeführt werden können. Bürgermeister Lambertz sprach in diesem Zusammenhang von einem bedeutenden Schritt, der Zuversicht für den Fortbestand des Steillagenweinbaus an der Mosel gebe – auch wenn das Hauptverfahren weiterhin anhängig sei. BA
Pflanzenschutz per Hubschrauber.
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