L 80, Landskroner Straße, Einrichtung einer provisorischen Fußgängerführung

Zweistreifige Fahrbahn nicht möglich - eine Fahrbahnbreite für Fußgänger ausgewiesen

Zweistreifige Fahrbahn nicht möglich - eine Fahrbahnbreite für Fußgänger ausgewiesen

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Bad Neuenahr. Der Landesbetrieb Mobilität - Projektbüro Wiederraufbau Ahrtal beabsichtigt ab dem 4. Juli entlang der L 80 / B 266 einen provisorischen Gehweg einzurichten. Die Maßnahme erfolgt nach Abstimmung mit der Stadt Bad Neuenahr, der Verkehrsbehörde des Kreises Ahrweiler und der Polizei zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Da durch die Flut die zum Bahnhof Heimersheim führende Fußgängerbrücke über die B 266 zerstört wurde und entlang der Landskroner Straße (L 80) zwischen Heimersheim und Lohrsdorf kein durchgängiger Gehweg vorhanden ist, ist die Schaffung einer ausreichend sicheren Fußwegeverbindung zum Bahnhof dringend erforderlich.

Aufgrund der örtlich sehr beengten Verhältnisse im Bereich der Landskrone ist die Anlage eines Gehweges zusammen mit einer zweistreifigen Fahrbahn nicht möglich. Daher wird der Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zwischen dem Nahbereich des Bahnhofs Heimersheim und der Abfahrtsrampe B 266 Richtung Heimersheim mittels einer Engstellensignalisierung auf etwa 150 m Länge einstreifig geführt und dem Fußgänger die restliche Fahrbahnbreite als Gehweg (mit dem Zusatz: Radfahrer frei) zur Verfügung gestellt. Um den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr sicher zu trennen, werden zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich Leitschwellen mit aufgesetzten Leitbaken aufgestellt. Zur bestmöglichen Führung der Fußgänger und zur Erhöhung der Sicherheit wird für diesen Abschnitt eine Benutzungspflicht angeordnet und im Querungsbereich beim bereits vorhandenen Gehweg auf der B 266 Ahrquerung besonders auf die Querung der Fußgänger hingewiesen sowie die Geschwindigkeit auf der Fahrbahn reduziert.

In diesem Zusammenhang richtet der Landesbetrieb Mobilität einen Appell sowohl an Fußgänger und Radfahrer sich insbesondere gut sichtbar zu machen und zusätzlich an den motorisierten Verkehr die Verkehrsregeln zu respektieren und aufmerksam zu fahren, damit das Risiko für Unfälle minimiert wird.

Die Einrichtung der Maßnahme soll am Dienstag, den 4. Juli beginnen.

Der LBM bittet die Verkehrsteilnehmer für die nach Einrichtung der provisorischen Fußgängerführung verkehrlichen Einschränkungen auf der L 80 zugunsten der Fußgängersicherheit vorab um Verständnis. Pressemitteilung LBM