Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
03.05.2019Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2020 stellen
Kreis Mayen-Koblenz. Noch bis 31. Mai können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2020 gestellt werden. Beantragt werden müssen alle Flächen, die im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist, Antragstellung Teil 1. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden.
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