Grün- und Gartenabfälle: Selbst verwerten oder zur AWB-Sammlung geben
15.03.2014Kompostieren statt verbrennen
Kreis Ahrweiler. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Verwertung hat Vorrang. Das Verbrennen muss vorher angemeldet werden. Dies sind drei Eckpunkte der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) informiert darüber, was das abfallrechtlich bedeutet und was zu beachten ist. Zu den pflanzlichen...
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