Trauerratgeber
Die Urne

Erfahren Sie alles Wichtige zur Urnenbestattung: von den verschiedenen Urnenarten und -materialien bis hin zu gesetzlichen Vorschriften und Besonderheiten bei der Verwendung von Urnen.
Der Abschied von einem geliebten Menschen ist ein besonders emotionaler Moment. In der westlichen Welt ist es Brauch, den Verstorbenen mit Würde zu beisetzen. Dabei unterscheidet man zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung, wobei letztere besonders im deutschsprachigen Raum immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Urnenbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam eingeäschert, und die Asche in einer Urne aufbewahrt, die anschließend in das Grab hinabgelassen wird. Dies schafft einen respektvollen Ort des Gedenkens und sichert die Überreste des Verstorbenen. Alternativ können Kolumbarien oder Urnenstelen genutzt werden, bei denen die Urne oberirdisch und sichtbar aufbewahrt wird. Urnen sind in Mitteleuropa bereits seit mehr als 4.000 Jahren gebräuchlich.
Materialien und Gestaltung der Urne
Üblicherweise wird die Urne aus beständigem Material wie Metall, Keramik oder Stein gefertigt. Besonders in Deutschland, wo Urnen auch oberirdisch aufgestellt werden dürfen, sind wetterfeste und nicht verrottende Materialien von Vorteil. Dadurch bleibt die Urne vor den Elementen geschützt, besonders bei Kolumbarien und Stelen, die nicht immer vor Witterungseinflüssen gesichert sind.
Die Urne kann in ihrer Gestaltung variieren. Während viele Modelle schlicht gehalten sind, gibt es auch Urnen mit individuellen Verzierungen, wie Blumenranken oder Kreuzmotiven. Die Preise reichen dabei von etwa 100 Euro für einfachere Modelle bis zu höheren Beträgen, je nach Material und Wunsch des Kunden. Zudem wird zunehmend die Nachfrage nach ökologischen Urnen aus abbaubaren Materialien wie Holz laut, die sich für Bestattungen auf Naturfriedhöfen oder für Seebestattungen eignen. Für letztere gibt es speziell konzipierte, wasserlösliche Urnen, die sich rückstandslos auflösen.
Vorschriften und Besonderheiten der Urnennutzung
In Deutschland gibt es keine speziellen Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung und Größe einer Urne. Allerdings unterliegt die Bestattung der sogenannten Friedhofspflicht, was bedeutet, dass eine Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden muss und nicht privat aufbewahrt werden darf. Einige Hersteller bieten jedoch Miniurnen an, die eine kleinere Menge der Asche enthalten und es den Angehörigen ermöglichen, einen Teil davon zu Hause zu verwahren. Diese Praxis ist jedoch in Deutschland derzeit noch nicht legal.