Wochenendpressemeldung der Polizeiinspektion Bendorf
Unbekannte reißen mehrere Betonpoller aus der Verankerung
Bendorf. Im Tatzeitraum zwischen Donnerstag, den 28. September, 22:00 Uhr und Freitag, den 29. September, 13:35 Uhr wurde durch bislang unbekannte Täter eine Hauswand an der Ecke Hauptstraße/Alter Weg in Bendorf/Rhein mit schwarzer Farbe besprüht. Der hierdurch entstandene Schaden kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Polizei Bendorf bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat geben können, sich unter der Telefonnummer 02622/94020 oder unter der E-Mail-Adresse pibendorf@polizei.rlp.de mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Bendorf-Sayn. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (30. auf 01. Oktober) wurden in der Schlossstraße in Bendorf-Sayn im Bereich des dortigen Schlosses durch bislang unbekannte Täter mehrere Betonpoller aus der Verankerung gerissen. Der hierdurch entstandene Schaden kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Polizei Bendorf bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat geben können, sich unter der Telefonnummer 02622/94020 oder unter der E-Mail-Adresse pibendorf@polizei.rlp.de mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Bendorf/Rhein. Am Freitag, den 29.09.2023, gegen 11:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bendorf in der Sayner Straße in Bendorf/Rhein eine 37-jährige Fahrzeugführerin, die mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne Kennzeichen unterwegs war, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufwies. Im Rahmen der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass das Elektrokleinstfahrzeug mit Sitz bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr versichert sein muss. Da dieses jedoch nicht versichert war, wurde der 37-Jährigen die Weiterfahrt untersagt und das entsprechende Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bendorf darauf hin, dass vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eingehend zu prüfen ist, ob ein Kraftfahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen ist und in welcher Form es ggf. versichert werden muss. Sollte eine Straßenzulassung nicht gegeben sein, scheidet eine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr generell aus. Auch ist vor jeder Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen, ob für ein Kraftfahrzeug ggf. eine Fahrerlaubnis oder eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt wird. Die Polizei Bendorf wird diesbezüglich ihre Kontrollen weiter intensivieren.
Pressemitteilung Polizeidirektion Koblenz
Polizeiinspektion Bendorf