Politik | 18.11.2022, 11:29 Uhr

„Die Folgen der schwersten Naturkatastrophe, die unser Land je erlebt hat, sind in den betroffenen Regionen noch allgegenwärtig“, so die Ministerpräsidentin

Dreyer: Verlängerung der Antragsfrist für Wiederaufbauhilfe unbedingt notwendig

Bad Neuenahr im Herbst 2022: Der Wiederaufbau geht voran, aber die Bewältigung dauert noch viel Zeit.  Foto:ROB

Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe durch den Bund ein. „Die Folgen der schwersten Naturkatastrophe, die unser Land je erlebt hat, sind in den betroffenen Regionen noch allgegenwärtig. Die verheerende Flut vom Juli 2021 hat Zerstörungen hinterlassen, deren Bewältigung – trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte – noch viel Zeit benötigen wird“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Ministerpräsidentin hat sich dazu mit einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt, um auf eine Verlängerung der Antragsfrist für Anträge aus dem Wiederaufbaufonds insbesondere für das besonders schwer getroffene Ahrtal hinzuwirken.

Sie wies darauf hin, dass im Ahrtal sowohl hinsichtlich der Schadensintensität als auch der Großflächigkeit der Zerstörung eine ganz besondere Situation bestehe. „Ich habe den Bundeskanzler daher darum gebeten, von Seiten der Bundesregierung eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu ermöglichen, um sicherzustellen, dass möglichst alle Betroffenen die notwendigen Hilfszahlungen erhalten können“, sagte die Ministerpräsidentin. In der Folge sei auch eine Verlängerung der Bewilligungsfrist notwendig.

„Für die unzähligen schwer betroffenen Privatpersonen ist die bestehende Frist eine erhebliche Herausforderung, die besonders hart jene trifft, die mit am stärksten von der Flut getroffen sind“, so die Ministerpräsidentin. Gerade diejenigen, die noch Ersatzgrundstücke beschaffen müssten, weil ein Wiederaufbau an alter Stelle nicht verantwortbar sei, sähen sich durch die Frist unter großen zeitlichen Druck gesetzt. Ebenso komme es beim Wiederaufbau von Unternehmen, aber auch bei Privathaushalten und Kommunen aufgrund fehlender Gutachterinnen und Gutachter, Baumaterialien und Handwerkerinnen und Handwerker zu erheblichen Verzögerungen.

Die Ministerpräsidentin betonte, dass insbesondere im Bereich des Wiederaufbaus der öffentlichen Infrastruktur große Herausforderungen bestünden. In diesen Bereich fielen zahlreiche komplexe sowie planungs- und kostenintensive Wiederaufbaumaßnahmen etwa bei Kläranlagen, Brücken, Schulen, Rathäusern und vielem mehr. In Anbetracht der Vielzahl der Wiederaufbauanträge und der damit verbundenen Arbeitsbelastung für die Kommunen haben die Kommunen um eine Verlängerung der Antragsfrist gebeten. Die Landesregierung unterstütze diesen Wunsch, so die Ministerpräsidentin. Bereits im Frühjahr habe der ehemalige Innenminister dieses Anliegen bei Bundesbauministerin Klara Geywitz vorgebracht.

Aktuell hat sich auch Innenminister Michael Ebling flankierend an Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt, um auf die Notwendigkeit der Verlängerung der Antragsfrist hinsichtlich des Wiederaufbaus der kommunalen Infrastruktur hinzuweisen. „Der Aufbau von Schulen, Kindergärten, Straßen, Brücken und all den anderen lebensnotwendigen Infrastrukturen in den teils völlig zerstörten Gemeinden darf nicht an zu knappen Antragsfristen scheitern. Schließlich hängt die Lebensqualität der Menschen vor Ort ganz wesentlich von intakten Infrastrukturen ab. Ich appelliere deshalb an den Bund, die Fristen so zu verlängern, dass dieser Wiederaufbau von historischem Ausmaß von den Verantwortlichen vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann“, sagte Ebling.

Pressemitteilung der Staatskanzlei

Bad Neuenahr im Herbst 2022: Der Wiederaufbau geht voran, aber die Bewältigung dauert noch viel Zeit. Foto:ROB

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