Waffenrecht: Diese Neuerungen gelten jetzt
Drittes Änderungsgesetz ist zum 1. September in Kraft getreten
Kreis MYK. Im Waffenrecht kommt es jetzt zu Neuerungen, die insbesondere Sport- und Salutschützen betreffen. Hintergrund ist das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG), das am 1. September 2020 in Kraft getreten ist. Die Übergangszeit beträgt 12 Monate. Als Waffenbehörde gibt die Kreisverwaltung hier einen Überblick über die neuen Regelungen:
Das ändert sich für Sportschützen
Neuerungen für Sportschützen ergeben sich aus dem Waffenrechtsänderungsgesetz bei der Bedürfnisüberprüfung und der Waffenanzahl. Konkret bedeutet das: Ab sofort überprüft die Waffenbehörde alle fünf Jahre, ob bei Sportschützen das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis insofern erleichtert, als dass Schießnachweise nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf beziehungsweise zehn Jahren – erbracht werden müssen. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie, also auf Kurz- oder Langwaffe abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro Zwölf-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da laut Rechtsprechung derzeit zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung für Sportschützen.
Erleichternd kommt hinzu: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.
Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben derweil unverändert. Aber: Die Zahl der auf die sogenannte Gelbe Waffenbesitzkarte zu erwerbenden Waffen wird auf zehn Stück begrenzt. So soll verhindert werden, dass Waffen gehortet werden. Für Sportschützen, die schon jetzt bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe Waffenbesitzkarte erworben haben, wird es eine Besitzstandswahrung geben.
Das müssen Salutschützen beachten
Salutwaffen werden nach Paragraf 39a des Waffengesetzes zu erlaubnispflichtigen oder gegebenenfalls zu verbotenen Waffen und müssen der Waffenbehörde gemeldet werden. Erworben und besessen werden dürfen Salutwaffen von Personen und Vereinen, die ein Bedürfnis dafür vorweisen können. Das heißt, wenn der Antragsteller diese Waffen beispielsweise für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege benötigt. Jeder, der bereits vor Inkrafttreten des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes im Besitz einer entsprechenden Salutwaffe war, muss diese innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten bei der Waffenbehörde anmelden bzw. eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 40, Absatz 4 beim Bundeskriminalamt beantragen.
Das gilt für große Magazine
Verboten sind ab jetzt Wechselmagazine für Zentralfeuermunition für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss. Gleichfalls ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen für Zentralfeuermunition und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition verboten, die ein eingebautes Magazin mit der jeweils oben beschriebenen Magazinkapazität haben. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe. Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Entsprechende Vordrucke sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de/formulare/. Sportschützen, die nachweisen können, dass sie die betroffenen großen Magazine für die Teilnahme an bestimmten Schießwettbewerben im Ausland benötigen, können diese nun auch mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts nutzen.
Das gilt für Besitzer von Deko-Waffen
Bestimmter Umgang mit Dekorationswaffen ist zukünftig anzeigepflichtig. Hierfür wurde ein bundeseinheitlicher Vordruck entwickelt, den Sie ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite finden.
Änderungen zu wesentlichen Waffenteilen:
Die Definitionen der wesentlichen Teile von Schusswaffen wurden ergänzt. Für Besitzer von Waffenteilen, die neu als wesentliche Teile eingestuft werden, muss bis spätestens 1. September 2021 eine Erlaubnis beantragt werden.
Weitere Infos gibt es bei Michael Erlemann, E-Mail: Michael.Erlemann@kvmyk.de, Tel. 0261/108-561.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung MYK
Bürger wollen Kita Burgzwerge dauerhaft am jetzigen Platz erhalten
- Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
„Wie viel Religion verträgt unsere Stadt?“
- H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
- Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
FDP fordert Rückbau der Fahrbahnverengungen im Bereich der Moseluferstraße
Liberale sehen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und Haftungsrisiken für die Stadt/Beschwerden von Reisebusfahrern
- Boomerang : Und während dessen laufen Überlegungen die Balduinbrücke zur Fahrradstraße zu machen.
Tischtennis - TuS-PSV Bad Neuenahr-Ahrweiler
Souveräner Erfolg für 1. Herren
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am vergangenen Wochenende hatte die erste Mannschaft des TuS-PSV Bad Neuenahr-Ahrweiler die Reserve des TuWi Adenau zu Gast. Beim TuS-PSV spielte erneut Michael Kossytorz mit. Dies sollte sich auszahlen, denn er gewann nicht nur das Doppel mit seinem Bruder Markus sondern entschied auch beide Einzel für sich. Markus spielte oben 1:1. Am unteren Paarkreuz zeigte Norbert Stallmann mit zwei Siegen eine starke Leistung.
Weiterlesen
Mit 120 km/h und 2,44 Promille durch die Ortschaft
23.11.:Euskirchen: Polizei stoppt betrunkenen Raser
Euskirchen. Am Sonntag, dem 23. November, ereignete sich gegen 13:50 Uhr ein ungewöhnlicher, aber gefährlicher Vorfall auf dem Rüdesheimer Ring, als ein 48-jähriger Mann aus Euskirchen mit einem Verkehrszeichen kollidierte.
Weiterlesen
TTC Karla – VfL Waldbreitbach 6:4
1. Mannschaft mit dem ersten Heimsieg in dieser Saison
Lantershofen. Es sollte der 1. Heimsieg der 1. Mannschaft diese Saison werden und Stefan Ockenfels, Justus Ulrich, Marvin Krupp und Marco Zabbei hielten Wort. Dabei sah es zunächst nach einem Unentschieden aus. Nach den Doppeln stand es 1:1, Marvin/Marco gewannen, Stefan/Justus verloren ihr Doppel. Am oberen Paarkreuz gewann Stefan sein Einzel, am unteren Paarkreuz war Marvin erfolgreich zum Zwischenstand...
Weiterlesen
