Politik | 08.02.2022

Tausende zusätzliche Fälle wurden erfasst - Tägliche Corona-Zahlen spiegeln den tatsächlichen Stand der Infektionen wieder

Kreis MYK: Rückstände bei Corona-Zahlen aufgearbeitet

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Die zuletzt hohen Rückstände bei der Erfassung von Corona-Fällen im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz wurden vollständig aufgearbeitet. Damit spiegeln die täglich gemeldeten Fallzahlen wieder den tatsächlichen Stand der Infektionen wider. Die Rückstände waren aufgrund zahlreicher Krankheitsausfälle im Corona-Zentrum entstanden. Die Aufarbeitung, aber auch die generelle Corona-Bearbeitung ist durch die hohen Fallzahlen der vergangenen Wochen ein Kraftakt für die Verwaltung. So wurden allein seit dem 3. Januar 12.000 neue Fälle angelegt. Das entspricht mehr als einem Drittel der 32.000 Gesamtfälle seit Beginn der Pandemie. Alleine in der vergangenen Woche wurden davon rund 6.000 Fälle erfasst.

„Die enorme Herausforderung durch die Omikronwelle kann durch die Mitarbeiter der Coronalage nur bewältigt werden, weil viele bereit sind, über ihr Limit zu gehen. Außerdem waren auch wieder viele Fachbereiche der Kreisverwaltung sowie befreundeter Kommunalverwaltungen bereit, Mitarbeiter abzustellen, damit diese die Kollegen in den Coronateams unterstützen“, sagt Büroleiterin Petra Kretzschmann. Ohne diese Solidarität wäre das Gesundheitsamt trotz der Unterstützung durch Bundeswehrsoldaten und Containment Scouts nicht in der Lage gewesen, die enormen Fallzahlen zu bewältigen.

Dadurch, dass aktuell keine Rückstände mehr bestehen, sollen die entstehenden Kapazitäten in den kommenden Tagen wieder dazu genutzt werden, infizierte Personen telefonisch zu kontaktieren, um mögliche Fragen direkt zu beantworten. Darüber hinaus erhalten alle Infizierten weiterhin ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung eines PCR-Tests übermittelt wurde.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben. Diese kann frühestens am achten Tag der häuslichen Isolation durch einen negativen qualifizierten Schnelltest beendet werden. Um PCR-Ressourcen zu schonen, wird die Freitestung mittels Schnelltest ausdrücklich empfohlen. Auch Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.

Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden.

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

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