
Am 11.07.2025
PolitikGeringere Landesmittel und Mehrausgaben bringen Kreis in Bedrängnis
Landkreis Mayen-Koblenz zieht Notbremse: Haushaltssperre bis Ende Oktober
Kreis MYK. Am 10. Juni 2025 hat der Landkreis Mayen-Koblenz eine Haushaltssperre gemäß § 101 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erlassen. Die Maßnahme gilt vorsorglich bis einschließlich 31. Oktober 2025 und soll die Zahlungsfähigkeit des Kreises sichern. Landrat Marko Boos betont, dass diese Entscheidung nicht leicht gefallen sei, jedoch unumgänglich war. Bereits bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2025 war absehbar, dass große Herausforderungen bevorstehen würden. Mit erheblichen Anstrengungen, Einsparmaßnahmen und einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes konnte ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Dennoch blieben Risiken bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Liquidität. Diese wurden frühzeitig erkannt und mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgestimmt.
Im April 2025 wurde deutlich, dass die tagesaktuelle Kreditaufnahme nicht ausgereicht hätte, um alle fälligen Auszahlungen zum Monatsende zu leisten. Die Kreisverwaltung reagierte unmittelbar und nahm genehmigte Investitionskredite vorzeitig auf. In Zusammenarbeit mit den Fachbereichen wurde eine detaillierte Liquiditätsplanung für das laufende Haushaltsjahr erstellt.
Trotz dieser Maßnahmen lassen sich Liquiditätsengpässe, insbesondere zu den Zahlungsterminen des kommunalen Finanzausgleichs im August und November, nicht ausschließen. Zu den Hauptursachen zählen überplanmäßige Pflichtausgaben im Sozialbereich in Höhe von 12 Millionen Euro, Mehrausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe (rund 1,1 Millionen Euro), erhöhte Zinslasten (ebenfalls rund 1,1 Millionen Euro) sowie stark gesunkene Landeszuweisungen für die Schülerbeförderung. Letztere fielen mit rund 15,7 Millionen Euro deutlich geringer aus als erwartet.
Angesichts dieser Entwicklung standen zwei Maßnahmen zur Auswahl: die Aufstellung eines Nachtragshaushalts oder der Erlass einer Haushaltssperre. Der Kreisvorstand entschied sich für die Haushaltssperre, da sie kurzfristiger greift und flexiblere Steuerungsmöglichkeiten bietet.
Die Sperre betrifft ausschließlich neue freiwillige Ausgaben und Projekte, die nun einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Landrat bedürfen. Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich gebundene Leistungen – wie in der sozialen Sicherung, Jugendhilfe oder Schülerbeförderung – werden uneingeschränkt weitergezahlt. Die Verwaltung beobachtet die finanzielle Entwicklung weiterhin engmaschig. Sollte sich die Lage verbessern, kann die Haushaltssperre durch Beschluss des Kreistages ganz oder teilweise aufgehoben werden. BA